zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Finanzausgleichsreform: Der Mezzogiorno-Effekt macht alle ärmer

Die Ministerpräsidenten zappeln in der Falle des kooperativen fiskalischen Föderalismus, die sie selbst mit aufgestellt haben. Aber auch andere im Bund und den Ländern haben in den letzten Jahrzehnten mitgeholfen, die institutionellen Voraussetzungen zu schaffen, fiskalische Verantwortung leichter zu verwischen.

Die Ministerpräsidenten zappeln in der Falle des kooperativen fiskalischen Föderalismus, die sie selbst mit aufgestellt haben. Aber auch andere im Bund und den Ländern haben in den letzten Jahrzehnten mitgeholfen, die institutionellen Voraussetzungen zu schaffen, fiskalische Verantwortung leichter zu verwischen. Die Betonung des bündischen Prinzips durch das Bundesverfassungsgericht gehört mit dazu. Der Karlsruher Fallensteller hat allerdings im Herbst letzten Jahres die Bundesländer verpflichtet, den Länderfinanzausgleich auf eine solidere Basis zu stellen.

Wo und wann immer verteilungspolitische Entscheidungen getroffen werden, die ökonomische Effizienz hat keine Chance. Das gilt auch für die inter-regionale Umverteilung im Länderfinanzausgleich. Großzügige finanzielle Transfers der reicheren an die ärmeren Bundesländer sind für viele der Garant für einen schnelleren wirtschaftlichen Aufholprozeß. Weniger Großzügigkeit würde die Chancen der ärmeren zunichte machen, durch eigene Anstrengungen wirtschaftlich auf einen grünen Zweig zu kommen. Die reicheren Bundesländer würden immer reicher, die Kluft größer. Was Otto Rehhagel glaubt, in der Bundesliga zu beobachten, träfe auch für die Bundesländer zu. Demgegenüber läge Sepp Herberger ("Der Ball ist rund") falsch, wonach ohne Umverteilung alle eine faire Chance hätten, wirtschaftlich nach vorne zu kommen.

Die Empirie spricht zumindest für die 90er Jahre eine deutliche, allerdings andere Sprache. Der Länderfinanzausgleich war in dieser Zeit das Wachstumshemmnis Nummer 1 in Deutschland. Die Leistungen im horizontalen Länderfinanzausgleich und die vertikalen finanziellen Leistungen des Bundes an die Länder verringerten das wirtschaftliche Wachstum, jährlich um mehr als 1,5 Prozentpunkte. Hauptleidtragende waren die ärmeren Bundesländer, die finanziell am meisten davon profitierten und die reicheren, die am stärksten finanziell zur Ader gelassen wurden. Es spricht viel dafür, dass die Art und Weise, wie der Länderfinanzausgleich ausgestaltet ist, zusammen mit der Lohn- und Tarifpolitik dazu beigetragen hat, dass Mitte der 90er Jahre das Wachstum in den neuen Ländern einbrach und sich bis heute nicht mehr erholte.

Das Grundübel des gegenwärtigen Länderfinanzausgleichs sind die hohen Grenzbelastungen. Sie entstehen, weil jedem Bundesland eine finanzielle Mindestausstattung von 99,5 Prozent des Finanzbedarfs der Länder garantiert wird. Der Finanzbedarf ist eine durch die Politik festgelegte willkürliche Verteilungsnorm. Den Finanzministern ärmerer Bundesländer verbleiben von jeder zusätzlichen Steuermark, die sie erwirtschaften so gut wie nichts. Wer strengt sich aber schon an, wenn er sich, unabhängig davon, ob er wirtschaftlich aktiv wird oder sich auf die faule Haut legt, finanziell gleich gut stellt. Man erhält die finanziellen Transfers nicht, weil man wirtschaftspolitisch das richtige tut, man bekommt sie nur, wenn man nichts oder das falsche tut.

Eine Reform des Länderfinanzausgleichs, die den Namen verdient, muss die negativen Anreize der hohen Grenzbelastungen in den Griff bekommen. Der Umsatzsteuervorwegausgleich, über den die Finanzkraft jedes Landes auf 92 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft aller Bundesländer, hochgeschleust wird, und die Bundesergänzungszuweisungen, mit denen der Bund durch finanzielle Transfers die finanzschwachen Länder auf 99,5 Prozent des Finanzbedarfs hebt, müssen auf der Strecke bleiben. Das würde die Anreize für eigene Anstrengungen erhöhen. Ein einheitlicher durchgängiger Tarif von 50 Prozent würde die komplizierten unterschiedlichen Ausgleichs- und Tarifstufen auf der Empfänger- und Zahlerseite beseitigen. Die Transparenz würde erhöht, die Anreize würden gestärkt. Der Besitzstand der Empfängerländer sollte durch Pauschalzahlungen zunächst gesichert werden. Diese Festbeträge könnten mit einer Rate von zwei Prozent pro Jahr abgeschmolzen werden. Die Anreize nehmen in dem Maße zu, wie die reale Zahllast fällt. Das alles ist allerdings nicht ohne eine Entscheidung darüber zu haben, wie hoch die finanzielle Mindestausstattung der Bundesländer sein soll. Die leistungsfeindlichen 99,5 Prozent dürfen es in Zukunft allerdings nicht sein, wenn man Mezzogiorno-Effekte vermeiden und nicht alle ärmer machen will.

Norbert Berthold

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false