zum Hauptinhalt

Abgeltungssteuer: Jeder vierte Euro

Ab 1. Januar 2009 zweigt der Staat von allen privaten Gewinnen aus Kapitalanlagen eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent ab.

Ab 1. Januar 2009 zweigt der Staat von allen privaten Gewinnen aus Kapitalanlagen eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent ab. Mit Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhöht sich die Steuer auf rund 28 Prozent. Sie wird von der Bank oder der Fondsgesellschaft bei Verkauf oder Zinszahlung direkt abgezogen. Die Kernpunkte:

Steuerpflichtig sind Kursgewinne und Ausschüttungen bei Fonds, Gewinne und Dividenden bei Aktien sowie Erträge aus Zinsanlagen, unabhängig davon, ob sie im In- oder im Ausland erzielt wurden. Im Ausland erzielte Gewinne muss der Anleger jedoch selbst beim Fiskus angeben.

Das bisher bei Dividenden und beim Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist geltende Halbeinkünfteverfahren wird gestrichen, die Steuern fallen auf 100 Prozent der Erträge an, allerdings erst jenseits des Sparerfreibetrags von 801 Euro inklusive Werbungskosten. Zudem kann der Anleger realisierte Verluste vom steuerpflichtigen Gewinn aus Aktien- und Fondsgeschäften abziehen. Dividenden und Zinsen können jedoch nicht mit Kursverlusten verrechnet werden.

Wichtig ist: Es gilt Bestandsschutz. Gewinne aus Fonds und Aktien, die bis 31. Dezember 2008 gekauft werden, sind auch weiterhin nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei – und dies unbefristet.

Für Zertifikate gilt eine restriktivere Sonderregelung: Der Anleger kann Gewinne nach dem 30. Juni 2009 nur dann steuerfrei kassieren, wenn er die Papiere vor dem 15. März 2007 gekauft hat. moc

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false