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Anlage: Weichen stellen für 2009

Anleger sollten ihr Depot schon jetzt auf die Abgeltungsteuer ausrichten und dabei auch auf Details achten.

Für Anleger wird es das Thema des Jahres: Ab 1. Januar 2009 an erhebt der Fiskus auf Kurs- und Veräußerungsgewinne von Wertpapieren eine pauschale Abgeltungsteuer – schon jetzt sollten sich Sparer und Aktionäre darauf einstellen und ihr Depot bei Bedarf umschichten.

Kern der Neuerung ist, dass künftig alle Kapitalgewinne einheitlich besteuert werden. Bis Ende 2008 fallen für Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren unterschiedlich hohe Steuern an. Ab 2009 gilt dann der einheitliche Satz von 25 Prozent. Mit Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer kann er sich auf rund 28 Prozent erhöhen.

Dass Anleger möglichst bald in diesem Jahr tätig werden sollten, ist auf den Wegfall der sogenannten Spekulationsfrist zurückzuführen: Bislang sind alle Kurs- und Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen steuerfrei, wenn die Papiere länger als zwölf Monate gehalten werden. Diese Regelung gilt für Käufe ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr. Auf alle Gewinne, die den Sparerpauschbetrag überschreiten – er beträgt 801 Euro für Ledige und das Doppelte für gemeinsam veranlagte Ehepaare – fällt dann die neue Steuer an.

„Auch wenn es nicht so klingt – das betrifft sehr viele. Wer zum Beispiel Aktien im Wert von 3000 Euro hat und in guten Zeiten 30 Prozent Gewinn erzielt, kommt über den Freibetrag locker drüber“, erläutert Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband.

Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft werden, genießen allerdings Bestandsschutz: Wird die einjährige Spekulationsfrist eingehalten, sind die Gewinne steuerfrei, auch wenn sie 2009 oder 2010 anfallen.

Verbraucherschützer raten deshalb, sich 2008 möglichst langfristig zu positionieren. „Ich sollte jetzt mein Depot durchleuchten. Wenn ich ohnehin umstrukturieren wollte oder zum Beispiel der Ansicht bin, ich sollte breiter streuen, sollte ich das jetzt angehen“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg. Je nach Anlageform sind dabei verschiedene Sonderregelungen zu beachten.

AKTIEN

Bei Investments in einzelne Aktien ist zusätzlich zu den allgemeinen Regeln die Änderung bei der Dividendenbesteuerung zu berücksichtigen. Denn das bislang geltende Halbeinkünfteverfahren, das dafür sorgt, dass Dividendeneinkünfte nur zur Hälfte besteuert werden müssen, fällt ab 1. Januar 2009 weg.

AKTIENFONDS

Wie bei Aktien gilt auch bei Fonds: Veräußerungsgewinne für Anteile, die ab dem 1. Januar 2009 gekauft werden, müssen versteuert werden. Bei thesaurierenden Fonds müssen Anleger allerdings besonders aufpassen. Denn dort werden die erwirtschafteten und wieder investierten Erträge so behandelt, als seien sie dem Anleger zugefallen. Sie werden also mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Anleger beim Verkauf ihrer Fondsanteile darauf achten, dass die bereits gezahlten Steuern angerechnet werden. Nicht von der Besteuerung erfasst werden dagegen Veräußerungsgewinne auf Fondsebene, also die Geschäfte, die die Fondsmanager mit dem ihnen überlassenen Geld tätigen. Deshalb könnte eine neue Gruppe von Fonds von der Abgeltungsteuer profitieren, die eine flexiblere Anlagepolitik zulässt. Je nach Anbieter heißen sie Zielfonds, Target-Fonds oder Flex-Fonds. Das Prinzip dahinter: Der Anleger zahlt sein Geld einmalig ein und trifft mit der Bank oder Fondsgesellschaft eine Zielvereinbarung. Die Manager schichten dann innerhalb des Fonds die jeweiligen Anlagen – Renten, Aktien oder Immobilien – entsprechend der Zielvereinbarung um. Abgeltungsteuer fällt dabei nicht an.

FONDSSPARPLÄNE

Auch bei langfristigen Fondsparplänen greift ab 1. Januar 2009 die Abgeltungsteuer – und zwar für alle Anteile, die ab diesem Stichtag erworben werden. Das schmälert die Rendite. Ein Rechenbeispiel. Wer 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Aktienfondssparplan einzahlt, kann bisher bei einer durchschnittlichen Jahresrendite von acht Prozent am Ende 130 000 Euro herausbekommen – steuerfrei. Beginnt die Einzahlung 2009, sieht das anders aus. Dann kämen am Ende 23 500 Euro weniger raus.

Noch eine Besonderheit ist bei Fondssparplänen zu beachten: „Es gilt das Prinzip ,First in – First out‘“, erklärt Claus- Günther Richardt, Leiter des Bereichs Vermögensanlagen bei der Landesbank Berlin, „das heißt, bei einem Verkauf werden die alten Anteile zuerst aufgelöst.“ Ein Trick hilft, das Schlimmste zu vermeiden: Statt weiter in den alten Sparplan einzuzahlen, kann man einen neuen eröffnen. Dann bleiben wenigstens die Erträge aus dem alten Plan steuerfrei.

ZERTIFIKATE

Für Zertifikate gilt eine restriktivere Sonderregelung: Nach dem 30. Juni 2009 können Anleger nur dann noch steuerfreie Veräußerungsgewinne kassieren, wenn sie die Papiere vor dem 15. März 2007 gekauft haben.

PRIVATE RENTENVERSICHERUNGEN

Hier gibt es keine Änderungen. Versicherungen sind von der Abgeltungsteuer nicht betroffen. Bei ihnen werden nicht die Ein-, sondern die Auszahlungen besteuert – und zwar zum persönlichen Steuersatz. Das Gleiche gilt für Riester- und Rürup-Renten.

IMMOBILIEN

Auch Immobilien sind von der neuen Regelung ausgenommen und werden besteuert wie bislang. Steuerpflichtig ist also der Gewinn aus dem Verkauf einer nicht selbst genutzten Immobilie, wenn sie nicht länger als zehn Jahre im Besitz war. Wer eine Immobilie erst nach mehr als zehn Jahren mit Gewinn verkauft, zahlt auf die Gewinne keine Steuern. Auch bei geschlossenen Immobilienfonds greift die Abgeltungsteuer nicht. Sie gelten steuerlich als Gewinne aus Vermietung und Verpachtung. Offene Immobilienfonds gelten dagegen als Kapitalanlagen und unterliegen ab 2009 der Abgeltungsteuer. mit dpa

Stefan Kaiser

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