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ANLEGER Frage: an Klaus Schneider Vorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

Wenn die Bank Geld verbrennt

Ich habe 2006 bei meiner Bank 50 000 Euro zur Verwaltung in einem Depot mit Aktienfonds angelegt. Dabei übernimmt die Bank die Verwaltung und kauft und verkauft Fonds. Dafür berechnet sie eine prozentuale Verwaltungsgebühr vom jeweiligen Depotbestand. Im letzten Depotbericht war das Guthaben auf 40 968 Euro geschrumpft. Muss die Bank für den Verlust haften?

Ausgangspunkt zur Beantwortung Ihrer Frage ist der Verwaltungsvertrag, den Sie mit Ihrer Bank geschlossen haben. Gewöhnlich übernimmt die Bank nach einer individuellen Risikoeinstufung des Kunden die Verwaltung des übertragenen Vermögens im vorgegebenen Umfang. Bei einer fondsbasierten Vermögensverwaltung erwirbt bzw. veräußert die Bank im Auftrag des Kunden Fondsanteile nach Maßgabe des Kunden- und Risikoprofils. Hierfür erhält die Bank eine volumenabhängige Gebühr von häufig 0,5 bis 1,5 Prozent des verwalteten Vermögens.

Für diesen Betrag sollte man eine gute Verwaltungsleistung erwarten dürfen, zumal die Fonds noch einmal Gebühren von ein bis zwei Prozent und teilweise noch mehr jährlich an Verwaltungsgebühren berechnen.

Nun kann sich kein noch so guter Vermögensverwalter dauerhaft gegen den Börsentrend stemmen, das heißt, wenn die für das verwaltete Vermögen relevanten Märkte fallen, so muss auch der Verwaltungskunde mit einem Verlust rechnen; allerdings sollten gute Verwalter besser als der Vergleichsindex abschneiden.

Unterstellt, dass Ihr Vermögen mit begrenztem Risiko vorwiegend in Standardaktien angelegt werden sollte, so könnte der Vergleichsindex der Euro-Stoxx 50 sein. Dieser stand im Oktober 2006 bei 3800 Punkten und am 3. Oktober – also noch vor dem „schwarzen Montag“ – bei rund 3100 Punkten. Der Verlust beträgt somit knapp 20 Prozent und entspricht damit in etwa den Verlusten Ihres verwalteten Depots. So gesehen hat Ihr Verwalter nicht schlechter gearbeitet als der Marktdurchschnitt. Soweit der Bank keine gravierenden Fehler bei der Risikoeinstufung oder Fondsauswahl im Hinblick auf Ihr persönliches Risikoprofil unterlaufen sind, sehe ich keine Anhaltspunkte für eine etwaige Bankenhaftung. An dieser Einschätzung würde sich auch nichts ändern, wenn die Entwicklung des verwalteten Vermögens schlechter als der relevante Vergleichsindex war.

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an Klaus Schneider

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