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ANLEGER Frage: Anlegerschutz mit Lücken

Anleger müssen auch künftig beweisen, dass man sie falsch beraten hat.

Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag den Gesetzentwurf zum Anlegerschutz verabschiedet. Was ändert sich dadurch – und wie profitieren Anleger davon?

Die Kapitalmarktkrise und damit einhergehend teilweise massive Vermögensverluste der Anleger haben auch der Politik die Missstände im Bereich der Anlegerberatung offenbart. Mit dem am vergangenen Freitag vom Bundestag verabschiedeten Gesetz, dem der Bundesrat noch zustimmen muss, wird eine deutliche Verbesserung des Anlegerschutzes bewirkt.

Die wesentlichen Punkte sind:

  • Verlängerung der Verjährungsfrist bei Falschberatung auf zehn Jahre
  • Protokollierung eines jeden Beratungsgesprächs durch den Bankberater mit Aussagen zu Gesprächsanlass und -dauer, Kundensituation und Gründen für eine Produktempfehlung
  • Rücktrittsrecht innerhalb von einer Woche bei telefonischer Beratung

Durch das Gesetz werden jedoch nicht alle Forderungen von Verbraucher- und Anlegerschützern aufgegriffen. Nicht umgesetzt wurde zum Beispiel die Forderung nach einer Umkehr der Beweislast zugunsten der Anleger und die Einbeziehung des grauen Kapitalmarkts (der beispielsweise die Immobilien-, Flugzeug- und Schiffsfonds umfasst). Auch sieht das Gesetz keine zwingende Informationspflicht des Beraters über die mit dem Angebot verbundenen Vertriebsprovisionen für die Bank vor. Letzteres möchte das Bundesland Bayern allerdings noch im Bundesrat korrigieren.

Ob langfristig das Gesetz wirklich zu einer Verbesserung der Situation der Anleger führt, bleibt abzuwarten. Der durch die Protokollierung für die Banken entstehende Mehraufwand wird letztlich über höhere Gebühren beim Kunden landen. Die telefonische Beratung werden die Banken wegen der damit verbundenen Risiken deutlich zurückfahren. Und ob den Kunden zukünftig auch weiterhin das gesamte Anlageuniversum angeboten wird, darf bezweifelt werden.

Ein weiteres zentrales Problem aus Sicht der Anleger wird durch das Gesetz ebenfalls nicht gelöst: Das auf Provisionen basierende Vergütungsmodell der meisten Banken – und damit möglicherweise verbundene Vertriebsanreize für die Berater – bleibt unangetastet; letztlich auch, weil die deutschen Anleger mehrheitlich (noch) nicht bereit sind, für den Beratungsaufwand der Bank zu bezahlen.

Nicht zuletzt sind jedoch auch die Anleger selbst gefordert, durch eine Verbesserung ihrer finanziellen Bildung und Kompetenz grundsätzlich mehr Selbstständigkeit bei ihren Anlageentscheidungen zu erreichen.

an Klaus Schneider

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