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Liechtenstein-Bankenerpresser

© dpa

Bankenerpressung: Liechtenstein-Kontodaten aufgetaucht

Überraschende Wendung: Im Rostocker Prozess um die mutmaßliche Erpressung der Liechtensteiner Landesbank sind Datensätze von Kundenkonten aufgetaucht - offenbar die bislang vermissten Belege. Ein Angeklagter belastet derweil zwei Anwälte.

Die gestohlenen Kontendaten der Liechtensteiner Landesbank (LLB) sind möglicherweise dem Geldinstitut wieder komplett zurückgegeben worden. Im Prozess gegen die mutmaßlichen Bankenerpresser vor dem Rostocker Landgericht wurde am Freitag ein Schreiben der LLB verlesen, wonach ihr neun Bände mit Kopien von Kundendaten überreicht worden seien. Ob es sich um die restlichen 700 der gestohlenen 2300 Belege handelt, die sich die Bank zuvor größtenteils bereits mit Schweigegeldern in Millionenhöhe zurückgekauft hatte, wurde noch nicht bestätigt.

Der Hauptangeklagte Michael F. belastete zwei Anwälte schwer damit, die Kontendaten "verwahrt" zu haben. Der Verbleib dieser Belege, die Namen, Passwörter und Einlagen ihrer Bankkunden enthielten, war bislang eines der Geheimnisse des Prozesses gegen die mutmaßlichen Bankenerpresser.

Wohnungsdurchsuchung blieb erfolglos

Vier Männer, gegen einen von ihnen wird getrennt verhandelt, sollen sich vor fünf Jahren die 2300 gestohlenen Belege verschafft haben. Sie wollten sie gewinnbringend weiterveräußern. Nachdem die Erpressung einiger Kunden missglückte, schaltete sich die LLB ein und kaufte etwa zwei Drittel der Belege für insgesamt neun Millionen Euro zurück. Zu einer dritten Geldübergabe und der Aushändigung der restlichen Kontendaten kam es nicht mehr. Zuvor war der Hauptangeklagte Michael F. mit einem Geldkoffer auf dem Flughafen Hamburg festgenommen worden.

Der jetzt 47-Jährige, vorbestraft unter anderem wegen Bankraub und Erpressung, teilte in den vergangenen Tagen über seine Anwälte dem Gericht überraschend mit, die Belege vor längerem seinem Anwalt übergeben zu haben. Der Rostocker Jurist sitzt als mutmaßlicher Beteiligter an der Geldwäsche mittlerweile ebenfalls in Untersuchungshaft. Später habe der Anwalt ihm erzählt, die Unterlagen an seinen Rostocker Kanzleikollegen weitergeleitet zu haben, der sie wiederum bei seiner Lebensgefährtin in Hamburg deponiert haben soll. Die Rostocker Kammer ordnete daraufhin eine Durchsuchung der Hamburger Wohnung an, Kontendaten jedoch fanden sich nicht.

Anwalt hat Auskunftsverweigerungsrecht

Nahezu parallel erreichte das Gericht ein Brief der LLB, wonach ihr "ohne Vorbedingungen neun Konvolute" mit Kopien vorgelegt worden seien. Der Überbringer sei kein Beteiligter des Gerichtsverfahrens, ließ die Bank wissen. Man könne nur mutmaßen, dass es sich dabei um die fehlenden Kontenbelege handele, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Von einer Befragung des Anwalts, der zuletzt im Besitz der Belege gewesen sein soll, erhoffe er sich wenig. Die Person habe nicht nur selbst ein Auskunftsverweigerungsrecht, sondern sei auch Rechtsvertreter des in Untersuchungshaft sitzenden Rostocker Anwalts. Damit hat sich der Kreis derjenigen, die in irgendeiner Weise am Fall Liechtenstein beteiligt sind, erneut vergrößert.

Es laufen derzeit parallel Verfahren unter anderem wegen Geldwäsche und zum Verbleib des Geldes. Für Dienstag hat die Rostocker Kammer eine Erklärung zu einem Angebot angekündigt, mit dem das Verfahren möglicherweise beschleunigt werden kann.

Katrin Schüler[ddp]

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