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Sparkasse

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BGH-Urteil: Gericht stärkt Rechte von Bankkunden

Sparkassenkunden können mit mehr Transparenz bei Gebührenänderungen und Zinsanpassungen rechnen. Ein Gericht erklärte die bisherigen Geschäftsbedingungen für ungültig.

Den Kunden von Sparkassen in ganz Deutschland werden künftig mehr Rechte eingeräumt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag in einem Grundsatzurteil, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkassen eindeutiger und für die Kunden verständlicher formuliert werden müssen.

Die durch das Gericht angeordnete Formulierungsänderung bezieht sich auf eine Klausel in den AGB, die die Anpassung von Gebühren und Zinsen regelt. "Soweit nicht anderes vereinbart, werden die Entgelte im Privat- und Geschäftskundenbereich von der Sparkasse unter Berücksichtigung der Marktlage (z. B. Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus) und des Aufwandes nach billigem Ermessen festgelegt und geändert."

Diese Regelung sei unklar und dürfe so nicht mehr verwendet werden, heißt es in der Urteilsbegründung. Vielmehr müssen die entsprechenden Klauseln in den Vertragsbedingungen die Pflichten der Banken klar und nachvollziehbar benennen.

Die entsprechende Unterlassungsklage war von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. gegen die Sparkassen Fürth und Oder-Spree erhoben worden. Bereits in den Vorinstanzen bekam der Schutzverein Recht: Zum einen seien die Kreditinstitute den Formulierungen zufolge berechtigt, auch unzulässige Gebühren zu erheben wie zum Beispiel Kosten für Barauszahlungen. Das einseitige Preisänderungsrecht der Sparkassen enthielte darüber hinaus keine Pflicht der Bank, Gebühren auch zu senken. Somit könnte das Unternehmen Gebühren auch zur Gewinnsteigerung nutzen, was unzulässig sei. 

Die Sparkassen waren gegen die Urteile in Revision gegangen, scheiterten nun aber vor dem Bundesgerichtshof endgültig. (rtr)

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