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Bundestag: Industrie sieht Außenwirtschaftsgesetz als Investitionsverbot

In Krisenzeiten seien Investitionsverbote ein völlig falsches Signal, warnt der BDI. Aus diesem Grund sei die Vorlage zur Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes schädlich und juristisch anfechtbar.

Vor weiteren Beratungen des Bundestags über die Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes hat der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) die Vorlage als schädlich und juristisch anfechtbar kritisiert. „Investitionsverbote sind jetzt ein völlig falsches Signal zu einem Zeitpunkt, in dem die Sorge vor neuen protektionistischen Tendenzen weltweit wieder zunimmt und sich die Rahmenbedingungen für Investitionen deutlich verschlechtert haben“, sagte Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf dieser Zeitung. „Die derzeitige Konjunkturkrise werden wir nur dann überwinden, wenn es uns gelingt, Investoren auch aus Nicht-EU-Ländern für ein Engagement in Deutschland zu gewinnen.“

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags lädt für diesen Montag zu einer öffentlichen Anhörung. Mit der Neufassung des Gesetzes will die Regierung verhindern, dass Staatsfonds oder andere Investoren aus Nicht-EU-Staaten zu großen Einfluss in strategisch wichtigen Branchen erhalten. Wenn ein ausländischer Investor mindestens 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile erwirbt, soll die Regierung innerhalb von drei Monaten prüfen können, ob die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet sind. In diesem Fall soll die Übernahme untersagt oder mit Auflagen versehen werden können. Die Zuständigkeit soll beim Bundeswirtschaftsministerium liegen. Das Kabinett hat die Novelle bereits im August beschlossen.

Für Schnappauf widerspricht sich die Bundesregierung selbst. „Der Gesetzentwurf steht im Widerspruch zu der Deklaration der Regierungschefs der G-20-Staaten vom November letzten Jahres, keine weiteren Beschränkungen für Investitionen zuzulassen.“ Hinzu komme, dass die geplante Novelle laut einer Studie des BDI und der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer gegen europäisches Recht verstoße. Innerhalb der EU sei der freie Kapitalverkehr ausdrücklich auch gegenüber dritten Ländern garantiert.

Bei der Anhörung unter dem Vorsitz der SPD-Abgeordneten Edelgard Bulmahn ist der BDI durch seinen Vizepräsidenten Ulrich Lehner, den Ex-Henkel-Chef, vertreten. Neben Wirtschaftsverbänden kommen der Deutsche Gewerkschaftsbund und zwei Rechtsprofessoren zu Wort. Einer davon ist Kaspar Krolop von der Berliner Humboldt-Universität, der juristische Problemen sieht und eine Beschränkung auf börsennotierte Unternehmen empfiehlt. 

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