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EIN VIERTEL FÜR DEN FISKUS: Die wichtigsten Änderungen

AKTIEN Bisher sind Kursgewinne nach einem Jahr Haltezeit steuerfrei. Ab 2009 entfällt diese Spekulationsfrist.

AKTIEN

Bisher sind Kursgewinne nach einem Jahr Haltezeit steuerfrei. Ab 2009 entfällt diese Spekulationsfrist. Alle Kurs- und Veräußerungsgewinne müssen mit 25 Prozent versteuert werden. Es gilt jedoch ein Bestandsschutz. Aktien und Aktienfonds, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft werden, können nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden.

DIVIDENDEN

Bisher mussten Dividenden zur Hälfte versteuert werden, künftig wird die Pauschalabgabe von 25 Prozent auf den vollen Betrag fällig.

FONDSSPARPLÄNE

Auch hier fällt die Haltefrist weg. Für alle Anteile, die nach dem 1.1.2009 erworben werden, ist beim Verkauf die Abgeltungsteuer fällig.

ANLEIHEN

Zinseinnahmen über dem Sparerfreibetrag (801 Euro für Singles, 1602 Euro für Ehepaare) mussten bisher mit persönlichem Einkommensteuersatz versteuert werden. Künftig sind 25 Prozent fällig – auch auf Kursgewinne. Wer einen persönlichen Steuersatz von 30 Prozent und mehr hat, profitiert von der Regelung und zahlt künftig weniger Steuern auf Zinseinnahmen.

FREIBETRAG

Der Sparerfreibetrag wird durch den Sparerpauschbetrag in gleicher Höhe ersetzt. Mit dem neuen Pauschbetrag sind jedoch auch Werbungskosten abgegolten.

ZERTIFIKATE

Hier gilt eine Übergangsregelung: Zertifikate, die nach dem 15.3.2007 gekauft wurden, können nach einem Jahr Haltedauer noch bis 30.6.2009 steuerfrei verkauft werden. Danach gilt die Abgeltungsteuer.

LEBENSVERSICHERUNG

Nur für Verträge mit einer Laufzeit unter zwölf Jahren oder einer Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr ändert sich etwas: Sie werden künftig mit 25 Prozent statt mit dem persönlichen Satz versteuert. stek

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