zum Hauptinhalt

Einlagensicherung: Netz und doppelter Boden

Milliardenabschreibungen, Schieflagen, Insolvenz: Wie Banken das Geld ihrer Kunden schützen.

Die Kunden der WestLB haben neulich Post bekommen. „Sehr geehrte Frau M.“, heißt es in einem Brief, „sicherlich haben auch Sie die Berichterstattung über die Situation der Westdeutschen Landesbank verfolgt und fragen sich, ob Sie als Inhaber eines WestLB-Zertifikates von möglichen Kapitalverlusten betroffen sein können.“ Tatsächlich stellen sich tausende Bankkunden in diesen Tagen die Frage, wie sicher ihr Geld ist. Doch seien es Zertifikate, Sparkonten oder Aktiendepots – die Beschwichtigungsversuche der Berater („Seien Sie beruhigt!“) gehen oft ins Leere. Zu groß ist die Verunsicherung, die Milliardenabschreibungen, drohende Pleiten und Schieflagen bei WestLB, IKB & Co. verursachen.

Was sind die Versprechungen der Banker also wert? Zu Recht verweisen die Berater auf das deutsche Sicherungsnetz, das Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Wertpapierhandelshäuser und Finanzvertriebe im Krisenfall auffängt. Dieses Netz ist so dicht wie in kaum einem anderen Land und es geht weit über die Anforderungen der Europäischen Union hinaus.

Gerät eine private deutsche Bank in Turbulenzen, springt der Einlagensicherungsfonds der Branche, auch „Feuerwehrfonds“ genannt, ein. Der Fonds sichert pro Kunde Bankguthaben (inklusive Zinsen) bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank. Bei der Commerzbank zum Beispiel, die ein haftendes Eigenkapital in Höhe von rund 25,5 Milliarden Euro ausweist, ist jeder Bankkunde demnach mit Einlagen bis zu einer Höhe von jeweils 7,7 Milliarden Euro mehr als gut abgesichert. Geschützt sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich Sparbriefe. Auch Schuldscheine, die auf den Namen des Kunden lauten, sind erfasst, Inhaberschuldverschreibungen hingegen nicht. Wertpapierdepots bleiben Eigentum des Kunden, die Bank verwaltet sie nur. Kommt es zu einer Bankpleite, kann der Kunde seine Wertpapiere verlangen und auf eine andere Bank übertragen. Auch im Fall einer Insolvenz der IKB wären die Guthaben von Kunden vom Sicherungsfonds der privaten Banken geschützt.

Neben dem Einlagensicherungsfonds, an dem sich fast alle deutschen Kreditinstitute freiwillig beteiligt haben, existiert seit 1998 die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Sie sichert 90 Prozent der Einlagen, maximal 20 000 Euro pro Kunde. Der Schutz des Fonds beginnt, wo die EdB-Sicherung aufhört.

Ein eigenes System haben die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und die Genossenschaftsbanken. Hier stehen Städte und Gemeinden als öffentliche Eigentümer für die Institute ein. Hinzu kommen regionale Rettungstöpfe der Sparkassen- und Giroverbände, sowie eine Sicherungsreserve, die bei den Landesbanken liegt. Gerät eine Sparkasse in Schwierigkeiten, springt der Regionalfonds ein. Reicht das nicht, kann die Sparkasse auf die Sicherungsreserve zurückgreifen, die auch die Landesbank selbst in Anspruch nehmen kann. Diese Reserve schützt auch die Ansprüche der Inhaber der von einer Landesbank begebenen Zertifikate. Ist auch die Sicherungsreserve erschöpft, kommt es zum überregionalen Ausgleich. Letzte Rettungsinstanz sind die Eigentümer, also das Land, der Landkreis, die Stadt oder die Gemeinde. Die Haftung der Gewährträger wurde allerdings von der EU beschnitten: sie gilt nur noch für Ansprüche, die vor dem 18. Juli 2005 entstanden sind.

Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) sichert Kundeneinlagen zu 100 Prozent über Garantiefonds und den sogenannten Garantieverbund. Die Sicherungseinrichtung speist sich aus den Beiträgen der angeschlossenen Banken. Einbezogen sind Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen, PSD-Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute des Finanzverbundes wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Gehört eine Bausparkasse nicht zu einer Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, die im Fall der Fälle in unbegrenzter Höhe einspringt, sind ihre Kundeneinlagen (inklusive Zinsen) über den Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds geschützt. Der deckt Einlagen bis zu einer Höhe von 250.000 Euro ab.

Bei ausländischen Banken, die wegen hochverzinster Tagesgeldkonten bei deutschen Sparern beliebt sind, ist mitunter Vorsicht angebracht. Kunden sollten sich über den Hauptsitz der Bank informieren, auch wenn es sich um eine Onlinebank handelt. Denn: die Höhe der Einlagensicherung richtet sich nach dem Sicherungssystem des jeweiligen Landes. Um für EU-Bürger einen grenzüberschreitenden Mindestschutz zu gewährleisten gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Richtlinie. Jedes EU-Land kann jedoch eine Begrenzung der Sicherung auf 90 Prozent des Einlagevolumens vornehmen und lediglich einen Betrag von maximal 20.000 Euro abdecken.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false