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Finanzkrise: Guttenberg will Zwangsverwaltung für angeschlagene Banken

Wirtschaftsminister Guttenberg plant eine Alternative zur Verstaatlichung von der Insolvenz bedrohter Banken: Er will sie unter staatliche Zwangsverwaltung stellen.

Als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise will Guttenberg von der Insolvenz bedrohte Banken künftig unter staatliche Verwaltung stellen können. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin vorlag. Damit bestätigte sich ein Bericht der Süddeutschen Zeitung. Der Minister wolle mit dieser Initiative verhindern, dass Banken leichtfertig Risiken eingehen, sagte ein Ministeriumssprecher.

Das Problem bei der Sanierung systemrelevanter Banken sei die mangelnde Insolvenzfähigkeit, heißt es in der Erläuterung für das Regelwerk. Das geltende Insolvenzrecht ist nach Auffassung Guttenbergs nicht geeignet, für das Wirtschaftssystem bedeutende Banken wie etwa die Immobilienfinanzierer der Hypo Real Estate (HRE) zu restrukturieren. Geschehen solle dies über eine Ausweitung des Insolvenzrechtes für Unternehmen auf wichtige, systemrelevante Banken.

Der Staat würde bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Banken regelmäßig gezwungen sein, die Institute mit Steuermitteln zu stabilisieren. Dies könnten Banken dazu verleiten, künftig wieder leichtfertig Risiken einzugehen, heißt es in der Vorlage. Der Staat trage aber Verantwortung, Steuergelder nicht ziellos versickern zu lassen. Mit dem Gesetz solle einer "Not-Enteignung", wie es sie bei der HRE gegeben habe, ein Riegel vorgeschoben werden.

Gegen das speziell auf die HRE zugeschnittene und auch nur befristet gültige Enteignungsgesetz hatten Guttenberg und weite Teile von CDU und CSU große Vorbehalte. Das Gesetz wurde im Frühjahr kurzfristig geschaffen, um die Kontrolle über die Bank zu bekommen und so die seit vorigem Herbst gewährten Milliardenspritzen des Bundes zu sichern.

Guttenbergs Vorschlag sieht auch eine Art Sanierungsplan vor, den die Bank selbst ausarbeiten und dessen Umsetzung von der Finanzaufsicht kontrolliert werden solle. Die BaFin solle auch weisungsbefugt sein und bei Bedarf den Vorstand austauschen können. Auch eine notwendige Kapitalerhöhung solle die Aufsicht notfalls gegen die Gesellschafter einer Bank durchsetzen können. Das Eigentum der Gesellschafter bleibe dadurch unberührt, auf eine Enteignung werde ausdrücklich verzichtet.

Aus Regierungskreisen verlautete, wann der Gesetzentwurf ins Kabinett komme, stehe noch nicht fest. Er befinde sich noch in der Ressortabstimmung. Auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) arbeite an einem Vorschlag zur staatlichen Intervention bei angeschlagenen systemrelevanten Banken.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, cs

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