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Karlsruhe: Verfassungsgericht weist Klage gegen Banken-Rettungsfonds ab

Die Karlsruher Richter haben einen klagenden Commerzbank-Aktionär an die Fachgerichte verwiesen. Er hatte wegen der Staatsbeteiligung an dem Institut geklagt.

"Es liegt zwar nahe, dass der Verfassungsbeschwerde allgemeine Bedeutung zukommt", heißt es in dem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Allerdings müsse sich der klagende Commerzbank-Aktionär zunächst an die Gerichte der unteren Instanzen wenden.

Der Mann sieht durch das im Oktober beschlossene Gesetz zur Stabilisierung des Finanzmarkts seine Eigentumsrechte als Aktionär gefährdet. Hintergrund ist der Einstieg des Bundes bei der Commerzbank, der über den Finanzmarkt-Stabilisierungsfonds dem Kreditinstitut zehn Milliarden Euro Eigenkapital zur Verfügung gestellt hatte.

Aus Sicht des Beschwerdeführers wird damit in den "Kernbestand" seiner Aktionärsrechte eingegriffen.

Nach den Worten einer Kammer des Ersten Senats gibt das Gesetz zwar durchaus Anlass zur gerichtlichen Überprüfung – vor allem mit Blick auf europarechtliche Vorgaben. Die Karlsruher Richter verweisen ausdrücklich auf die für Aktiengesellschaften geltende Kapitalrichtlinie von 1976.

Aus Sicht von Experten verbietet die Richtlinie nationale Vorschriften, die eine Zuständigkeit der Hauptversammlung für Kapitalerhöhungen beseitigt – auch dann, wenn damit der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden soll, schrieb der Frankfurter Anwalt und Gesellschaftsrechtler Hans-Jürgen Hellwig vor kurzem in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Aus Sicht des Gerichts sind aber zuerst die Fachgerichte zuständig, um die zahlreichen juristischen und faktischen Fragen zu klären. Dem Kläger sei dies zumutbar, weil nicht ersichtlich sei, dass die Kapitalerhöhung bei der Commerzbank für ihn mit schwerwiegenden finanziellen Einbußen verbunden sei. (smz/dpa/reuters)

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