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Koalitionsbeschluss: Neue Transparenzregeln für Finanzinvestoren

Schärfere Regeln gegen Missbrauch und mehr Offenheit bei Investitionen: Die Große Koalition aus SPD und Union hat sich auf neue Gesetzespläne geeinigt. Viele Punkte waren lange umstritten.

Union und SPD haben sich auf neue Transparenzregeln für Finanzinvestoren und die Förderung von Kapitalbeteiligungen an jungen Innovationsfirmen verständigt. Der Finanzausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch in Berlin die Gesetzespläne, die auch schärfere Regeln gegen den Missbrauch beim Verkauf von Immobilienkrediten durch Banken vorsehen. Ursprünglich sollten die Finanzmarktgesetze bereits im Frühjahr verabschiedet werden. Viele Punkte waren jedoch lange umstritten. Der Bundestag soll die beiden Gesetzentwürfe an diesem Freitag endgültig verabschieden. Die Zustimmung auch des Bundesrates Anfang Juli gilt als sicher.

Mit dem "Risikobegrenzungsgesetz" sollen Investoren zu mehr Offenheit gedrängt und unerwünschte Aktionen verhindert werden. Investoren börsennotierter Firmen sollen verpflichtet werden, ab dem Erwerb einer Beteiligung von zehn Prozent der Stimmrechte Ziele sowie Herkunft ihrer Finanzmittel offenzulegen. Falls Firmen befürchten, dass sie mit den Offenlegungspflichten Investoren abschrecken, können sie darauf per Satzungsänderung verzichten.

"Heranschleichen" soll erschwert werden

Bei Firmen mit Namensaktien soll unbemerktes "Heranschleichen" eines Investors erschwert werden. Bisher haben sich Aktionäre oft nicht mit ihrer wahren Identität ins Aktienregister eingetragen. Die Praxis, heimlich Aktienpakete aufzubauen und Stimmrechtsanteile kurz vor Aktionärstreffen zu melden, soll ohne Sanktionen unmöglich sein. Verschleierung wird mit sechsmonatigem Stimmrechtsentzug bestraft.

Zudem soll verbotenes abgestimmtes Verhalten von Investoren ("acting in concert") leichter nachgewiesen werden können. Jetzt fallen auch Absprachen außerhalb der Aktionärstreffen darunter und können zum Pflicht-Übernahmeangebot führen, wenn eine erhebliche Änderung der Unternehmensstrategie das Ziel ist. Die Pläne sehen zudem vor, dass künftig auch Beschäftigte eines nicht börsennotierten Unternehmens vor Firmenübernahmen informiert werden müssen.

Mehr Schutz für Verbraucher

Schon vergangene Woche hatte die Koalition Regelungen vereinbart, um Verbraucher besser vor dem Verkauf von Immobilienkrediten durch Banken zu schützen. Sie sind Teil des Risikobegrenzungsgesetzes. So müssen Banken Kunden vor Vertragsabschluss darüber informieren, ob ihr Darlehen verkauft werden kann oder nicht. Der Kreditgeber muss ferner drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Folgeangebot machen oder mitteilen, dass der Vertrag nicht verlängert wird.

Eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen soll nur noch möglich sein, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und zugleich mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist. Nach den heute üblichen Konditionen bedeutet dies einen Zahlungsrückstand von etwa sechs Monaten. Zudem soll eine Grundschuld nur noch mit Zweckbindung weitergereicht werden dürfen. Unberechtigte Vollstreckungen in das Grundstück werden mit einem verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch sanktioniert.

Förderung junger Technologiefirmen

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) soll Wagniskapital für junge Technologiefirmen gefördert werden. Bedingung für die steuerliche Förderung ist etwa, dass das zu erwerbende Unternehmen nicht älter als zehn Jahre ist und nicht mehr als 20 Millionen Euro Eigenkapital aufweist. Bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft als vermögensverwaltend eingestuft werden und muss keine Gewerbesteuer zahlen.

Die "Fünf Wirtschaftsweisen" nannten die MoRaKG-Regeln als nicht weitreichend genug. Die Beteiligungsbranche kritisiert unter anderem die Vorgaben, unter denen Gesellschaften einen Verlustvortrag steuermindernd nutzen können. Die Unionsexperten Otto Bernhardt und Klaus-Peter Flosbach sprachen von einer wichtigen Maßnahme, um Forschung und Entwicklung attraktive Rahmenbedingungen zu bieten. "Die Furcht der SPD vor Finanzinvestoren hat einen größeren Schritt zur Förderung von Wagniskapital leider verhindert."

Nina Hauer von der SPD hatte zuvor bereits darauf verwiesen, dass die Förderung zielgenau angepasst werde und die Förder-Kosten in Grenzen gehalten würden. Unerwünschte Aktivitäten etwa von Hedge- Fonds würden erschwert. FDP-Experte Frank Schäffler sprach von einem "schwarzen Tag für Beteiligungskapital und Mittelstand". Deutschland benötige international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. (jam/dpa)

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