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KREDITVERKÄUFE: Wie sich Bankkunden schützen können

ABTRETUNGSVERBOT Die Stiftung Warentest gibt in der März-Ausgabe ihrer Zeitschrift „Finanztest“ Tipps, wie man sich vor einem Weiterverkauf an Finanzinvestoren und möglichem Ärger schützen kann. Den besten Schutz biete ein Abtretungsverbot.

ABTRETUNGSVERBOT

Die Stiftung Warentest gibt in der März-Ausgabe ihrer Zeitschrift „Finanztest“ Tipps, wie man sich vor einem Weiterverkauf an Finanzinvestoren und möglichem Ärger schützen kann. Den besten Schutz biete ein Abtretungsverbot. Mitunter gelte dieses Verbot aber nur, solange der Kunde die Raten pünktlich bezahle. Darüber hinaus seien auch „abtretungssichere“ Kredite gegen Zinsaufschlag zu haben. Viele Institute lassen sich allerdings nicht auf ein Abtretungsverbot ein und holen sich bereits im Kreditvertrag die Zustimmung zu einem möglichen späteren Verkauf ein. „Wer solche Klauseln nicht unterschreiben will, muss damit rechnen, dass ihm günstige Angebote durch die Lappen gehen“, erklärt „Finanztest“.

VERTRAG IST VERTRAG

Doch auch ohne ein Abtretungsverbot sind Kreditnehmer einem neuen Gläubiger nicht schutzlos ausgeliefert. „Alle Vereinbarungen, die zwischen Kreditinstitut und Kunden getroffen wurden, gelten unverändert – also auch die Höhe des Zinssatzes und der Tilgungsrate sowie die Laufzeit des Kredits“, schreibt der Bankenverband, der eine nützliche Broschüre herausgegeben hat. Der Erwerber könne – wie das Kreditinstitut – auch nur dann die Zwangsvollstreckung der Immobilie betreiben, wenn der Kreditnehmer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Tsp

Mehr Informationen unter:

www.bankenverband.de

www.vzbv.de, www.iff-hh.de

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