zum Hauptinhalt

Prozess: Ex-Chef der IKB beschuldigt Deutsche Bank

Im Prozess um die Beinahe-Pleite der IKB- Bank hat deren ehemaliger Chef Stefan Ortseifen seine Unschuld beteuert - und die Schuld der Deutschen Bank zugewiesen.

„Ich bin zu der Überzeugung gekommen, dass mich im rechtlichen Sinn keine Schuld trifft“, sagte Bank- Manager Stefan Ortseifen am Dienstag als Angeklagter beim Prozessauftakt am Düsseldorfer Landgericht. Der Prozess gegen Ortseifen ist der erste Strafprozess im Zusammenhang mit der Finanzkrise. Mit der Krise der IKB hatte sie vor knapp drei Jahren Deutschland erreicht.

Die Deutsche Bank habe den Absturz der IKB ausgelöst, indem sie am 27. Juli 2007 ohne Vorwarnung ihre Geschäftsbeziehungen zur IKB einfror, als sie die langjährigen Handelslinien schloss, so Ortseifen. Dies sei vom Markt als „Fanal gegen die IKB“ angesehen worden, habe zur Zerstörung der Reputation der IKB geführt und eine „Vertrauensstörung“ ausgelöst. Zuvor sei die Liquidität der IKB nicht gefährdet gewesen.

Dennoch habe sich Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann geweigert, den Handel mit der IKB wieder aufzunehmen, als KfW-Chefin Ingrid Matthäus-Maier bei ihm intervenierte. Die Deutsche Bank wies die Vorwürfe umgehend zurück: Sie habe die Krise der IKB nicht verursacht, sagte ein Bank-Sprecher der dpa. Ortseifen kündigte eine zweitägige Aussage an, um seine Darstellung zu untermauern.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bank-Manager Kursmanipulation und Untreue vor. Die Krise der IKB war durch strukturierte Wertpapiere in den Zweckgesellschaften der IKB entstanden, die auf zweitklassigen US-Immobilienkrediten fußten.

Die Rettung der IKB kostete beinahe zehn Milliarden Euro. Den Löwenanteil musste die staatliche KfW als Haupteigentümerin der IKB schultern. Ortseifen soll die Lage der Bank wenige Tage vor deren Absturz mit einer Pressemitteilung irreführend geschönt und außerdem seine Dienstvilla ohne Zustimmung des Aufsichtsrats für 120 000 Euro ausgebaut haben.

Die umstrittene Pressemitteilung der IKB vom 20. Juli 2007 „war nach damaligen Stand inhaltlich korrekt und nicht zu beanstanden“, widersprach Ortseifen. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer verkündete, dass die Strafkammer die Pressemitteilung „nach vorläufiger Bewertung“ sehr wohl für irreführend halte.

Staatsanwalt Nils Bußee sagte, die Pressemitteilung habe bereits absehbare Ausfallrisiken von 171 Millionen US-Dollar nicht erwähnt. Sie habe stattdessen den Eindruck erweckt, die IKB sei insgesamt lediglich mit einem einstelligen Millionenbetrag von der Hypothekenkrise betroffen.

Die Mitteilung sei von vielen Anlegern als Entwarnung für das gesamte IKB-Geschäft verstanden worden. So stieg die IKB-Aktie nach ihrer Veröffentlichung entgegen dem Trend um fast zwei Prozent, während der Bankaktien-Index in etwa gleichem Ausmaß sank.

Es sei Ortseifen nicht anzulasten, wenn die Mitteilung angesichts der komplexen Materie sogar von Analysten falsch verstanden worden sei, sagte dessen Verteidiger Rainer Hamm. Der IKB-Vorstand sei gar nicht befugt gewesen, für die rechtlich eigenständigen Zweck- Gesellschaften Angaben zu machen.

Außerhalb der Bilanz hatte die IKB diese Gesellschaften wie die „Rhineland Funding“ und „Rhinebridge“ mit einem Volumen von 17 Milliarden Euro in strukturierten Wertpapieren aufgebaut. Das Gericht hat für den Prozess 15 Verhandlungstage angesetzt und 22 Zeugen geladen. Das Urteil ist für den 26. Mai geplant, der Prozess wird in der kommenden Woche am 25. März fortgesetzt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false