zum Hauptinhalt
Klaus Zumwinkel

© dpa

Steuerhinterziehung: Zumwinkel bekommt Bewährungsstrafe

Knapp 970.000 Euro Steuern hat Klaus Zumwinkel am Fiskus vorbeigeschleust. Die Richter sprachen nun das Urteil über den ehemaligen Post-Chef - und blieben damit nur knapp hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Der frühere Postchef Klaus Zumwinkel ist am Montag vom Bochumer Landgericht wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Darüber hinaus muss er eine Geldbuße von einer Million Euro zahlen, größtenteils an die Staatskasse.

Zumwinkel hatte im Prozess gestanden, Teile seines Privatvermögens in einer Liechtensteiner Stiftung vor den deutschen Finanzbehörden verborgen und so rund 970.000 Euro Steuern hinterzogen zu haben.

Richter folgen der Staatsanwaltschaft

Das Urteil entspricht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte unter anderem zu Gunsten Zumwinkels gewertet, dass er ein "voll umfängliches Geständnis" abgelegt habe, und auf seine Kooperationsbereitschaft verwiesen. Die Verteidigung hingegen hatte auf die Verdienste des ehemaligen Top-Managers als Wirtschaftsführer verwiesen und eine Strafe "deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft" verlangt.

Zumwinkel kommt mit dem Urteil knapp an einer Haftstrafe vorbei, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. (mpr/AFP/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false