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Steueroasen: Den Sündern auf der Spur

Viele Steueroasen trocknen aus. Was machen jetzt die Anleger?

Die Schlinge zieht sich immer enger zu. Binnen drei Monaten haben sich nun 40 weitere Staaten bereit erklärt, bei der Aufklärung von Steuerdelikten mit dem Rest der Welt zusammenzuarbeiten. Die Steueroasen dieser Erde, so triumphiert Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, trocknen zusehends aus. Auf dem jüngsten Steuergipfel der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) hatten auch die Schweiz, Österreich und Luxemburg, die auf einer „grauen Liste“ unkooperativer Staaten angeprangert werden, eingelenkt. Künftig wollen nun auch diese Länder die Standards der OECD zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung einhalten.

AUF VERDACHT

Im Klartext bedeutet dies: Stellen deutsche Steuerbehörden Unregelmäßigkeiten in einer Steuerakte fest oder haben sie einen Verdacht, ein Bürger könne Steuern gespart haben, so müssen die Banken oder Behörden der Steueroasen alle Informationen nach Deutschland weiterleiten, die zur ordnungsgemäßen Besteuerung „voraussichtlich relevant“ sind. Die Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Jersey, ebenfalls bekannt als steuerliche Traumziele, haben bereits neue Abkommen auf Basis der OECD-Vorgaben mit Deutschland abgeschlossen. Costa Rica, Uruguay, die Philippinen und Malaysia, bisher als besonders verschwiegen bekannte Kandidaten auf der schwarzen Liste, wollen sich ebenfalls dem Druck der OECD beugen und Transparenz-Verträge abschließen.

Welche Summen deutsche Steuerzahler unversteuert auf schwarzen Konten bunkern, weiß niemand konkret. Die Schätzungen gehen von 480 bis 600 Milliarden Euro aus, wovon angeblich etwa 320 Milliarden in Deutschlands Nachbarländern liegen sollen. Steinbrück jedenfalls schätzt die Einbußen, die der Staat durch Steuerhinterziehung erleidet, auf 100 Milliarden Euro. Insgesamt sollen auf dem Globus bis zu elf Billionen Dollar in Anlagen bzw. auf Konten lagern, die sich dem Zugriff des Staates entziehen.

WIE PARADIESE KOOPERIEREN

Die neuen Zugeständnisse der Steuerparadiese sind dabei vielfach nur Absichtserklärungen – bisher jedenfalls. Damit die Zusammenarbeit Realität werden kann, müssen die derzeit gültigen Doppelbesteuerungs-Abkommen, etwa mit Österreich und der Schweiz, neu ausgehandelt werden. Zudem stehen zuvor in beiden Ländern Gesetzesänderungen an. Vor dem Zugriff der Steuerbehörden schützt bei unseren Nachbarn bisher ein striktes Bankgeheimnis, das in der Schweiz gesetzlich festgezurrt ist, in Österreich sogar Verfassungsrang hat. Hier ist die Anordnung eines Richters notwendig, um Kontodaten preisgeben zu können.

Dabei werden in den meisten Steueroasen Steuerbetrüger schon bisher nicht verschont: Liegt ein konkreter Verdacht von Steuerbetrug vor, dann kooperieren die Behörden vieler Geld-Paradiese schon jetzt mit dem deutschen Fiskus. Aktuell gilt jedoch Steuerhinterziehung beispielsweise in der Schweiz nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit. In Deutschland dagegen, wo fast 40 verschiedene Steuern zu zahlen und etwa 70 000 Steuervorschriften zu befolgen sind, ist das Bankgeheimnis praktisch abgeschafft. Die Steuerbehörden können wahllos die Konten screenen. In Wien wurde am Mittwoch ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die internationale steuerliche Amtshilfe ermöglicht, allerdings nur bei ausländischen Staatsbürgern. Auch die Schweiz überlegt, das Bankgeheimnis nur für Ausländer aufzuheben.

Zudem: Der Teufel steckt hier im Detail. Uneinig sind sich die Unterhändler etwa, welche Daten unter welchen Bedingungen konkret weitergegeben werden können. Steinbrücks Traumvorstellung ist dabei eine automatisierte Weitergabe aller Basis-Kontoinformationen. Die Länder mit strengem Bankgeheimnis lehnen dies jedoch kategorisch ab, interpretieren die OECD-Regel anders: Informations-Transfers seien danach nur bei begründetem Verdacht auf ein Steuerdelikt möglich. Auch Racheakte von verprellten Ehemännern oder Neid-Petzereien der Nachbarn sollen nicht grundsätzlich zu Datentransfers führen können, heißt es aus Bern. „Fishing-Expeditionen“, bei denen wahllos Kontodaten gefilzt werden, lehnen nahezu alle Länder mit günstigem Steuerklima ab.

BERATER EMPFEHLEN SELBSTANZEIGE 

Steinbrücks Drohkulisse hat indes schon beim Bürger Wirkung gezeigt. Manche Steuerkanzleien berichten von einer Verfünffachung ihrer Mandantenzahlen, seit in Zeiten immer knapperer Staatskassen die Jagd auf Steuersünder eröffnet worden ist. Nicht ganz uneigennützig raten Steuerberater auch seit Wochen landauf, landab zu Selbstanzeigen. Denn wer offenbart, wo er welche Geldbeträge vor dem Zugriff des Fiskus verborgen hat, kann ohne Strafe davonkommen. Voraussetzung ist dabei ein Schreiben an das Finanzamt, das als „Berichtigungserklärung“ (nicht als „Selbstanzeige“) deklariert wird und sämtliche Konten, Aktienbestände und Immobilien nennt. Zudem sollte der Steuerhinterzieher in der Lage sein, die Steuerschulden der letzten zehn Jahre plus sechs Prozent Zinsen pro Jahr kurzfristig zu begleichen. Sonst droht trotz Selbstbezichtigung ein Strafverfahren. Zu beachten ist auch: Klopfen die Steuerfahnder bereits an der Wohnungstür, ist es für eine Selbstanzeige zu spät.

Zusätzlich rückt Steinbrück Steuersündern via Gesetz zu Leibe. Der Minister plant umfangreiche Auskunftspflichten für Personen und Unternehmen, die Geschäfte mit Steueroasen abschließen, Sanktionen bei Informationsverweigerung, verschärfte Kontrollen des Zolls an den Landesgrenzen, um Bargeld-Schmuggler aufzuspüren und will Bezieher von Einkommen über 500 000 Euro pro Jahr ohne jeden Anlass unter die fiskalische Lupe nehmen. Das Gesetz soll am Freitag verabschiedet werden.

20 PROZENT QUELLENSTEUER

Dabei sind Deutsche, die Geld in der Schweiz, in Österreich oder in Luxemburg lagern, beileibe nicht grundsätzlich Steuerhinterzieher. Denn nach der gültigen Zinsrichtlinie der EU werden von Zinsgewinnen, die Ausländer in diesen Ländern einheimsen, seit 2005 anonym 20 Prozent abgezwackt und größtenteils direkt an den deutschen Finanzminister überwiesen. Ab 2011 steigt diese Quellensteuer auf 35 Prozent, liegt damit über der deutschen Abgeltungssteuer von 25 Prozent.

Doch Vorsicht: Um dem Gesetz Genüge zu tun, muss der Steuerpflichtige seine Anlagen auch dann in der Steuererklärung angeben, wenn er seine Steuerpflicht über die direkte Quellensteuer im Ausland bereits abgegolten glaubt. Dies gilt ebenso für Gewinne aus Aktiengeschäften: Auch sie müssen offenbart werden – obwohl sie jenseits der deutschen Grenzen vielfach oder mit geringen Einschränkungen steuerfrei sind. Auch Erben von Schwarzgeld sind nicht grundsätzlich aus dem Schneider. Von Steuern befreit ist dagegen der Besitz physischer Rohstoffe, beispielsweise Gold, Silber oder Öl. Einige findige Schweizer Finanzvermittler wittern hier bereits ein gutes und völlig legales Geschäft mit steuermüden Deutschen.

Auch wenn die schwarze Liste der OECD im Moment leer ist, und die Kandidaten der grauen Liste alles tun, um ihren Ruf als Steueroase loszuwerden: Die Karawane zieht weiter: Botswana, Ghana und Jamaika locken mit verschwiegenen Bankern und gelten schon als neue Kandidaten für die OECD-Steuersünder-Liste.

Veronika Csizi

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