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Geld

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Wirtschaftskrise: Große Koalition bereitet Finanz-Tüv vor

Verbraucherrechte bei Finanzdienstleistungen sollen gestärkt werden – Anleger können bei Falschberatung bis zu zehn Jahre lang Schadenersatz fordern. So zieht die Regierung Konsequenzen aus den Fehlberatungen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise.

Union und SPD wollen die Verbraucherrechte bei Wertpapiergeschäften ausweiten. Damit zieht die Regierung Konsequenzen aus den Fehlberatungen, die im Zuge der Finanzmarktkrise bekannt geworden waren. Zu den zentralen Punkten der Neuregelungen gehört, die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen zu verlängern, die Dokumentationspflichten von Finanzberatern auszuweiten sowie einen Finanz-Tüv für Finanzprodukte einzuführen. „Wir müssen vorankommen“, sagte Julia Klöckner, Verbraucherpolitikerin der Unionsfraktion.

Die Verhandlungslinien stehen bei Union und SPD seit wenigen Tagen fest. Nun soll über Details verhandelt werden. „Wir werden uns im Februar oder Anfang März mit der Union zusammensetzen“, sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Ulrich Krüger, dem „Handelsblatt“. Bis zur Sommerpause wollen beide Seiten entsprechende Gesetze beschließen.

SPD wie Union starten mit ihren jeweiligen Eckpunkten einen Wettlauf im Verbraucherschutz. Aufgeschreckt durch die zahlreichen Fälle von Anlegern, die unwissend hochspekulative Zertifikate der Lehman-Bank in ihren Depots hatten und so Geld verloren haben, wollen sie im Wahljahr handeln. Fast jeder Abgeordnete kenne inzwischen derartige Fälle in seinem Wahlkreis, heißt es.

Einige Fragen sind noch offen

Ein Vergleich der Positionen von Sozialdemokraten und Union zeigt, dass Verbraucher künftig auf jeden Fall länger als bisher entstandene Schäden durch Falschberatungen geltend machen können. Derzeit verjähren Ansprüche nach drei Jahren, wenn ein Anleger bemerkt, dass er falsch beraten wurde. „Das reicht uns nicht aus“, sagt SPD-Verhandlungsführer Krüger. Die entsprechende Klausel im Wertpapierhandelsgesetz soll gestrichen werden.

In Zukunft soll der Anspruch – analog zu den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs – ab dem Ende des Jahres gelten, in dem der Anleger Kenntnis von dem Schaden erlangt hat. Damit verlängert sich die Frist auf bis zu zehn Jahre. Dem Verbraucher soll es auch leichter gemacht werden, Fehlberatungen nachzuweisen. Dazu sollen einheitliche und leicht verständliche Protokolle der Beratungsgespräche vorgeschrieben werden. „Wenn das Protokoll unvollständig ist, kehrt sich die Beweislast automatisch zulasten des Beraters um“, sagte Krüger. Dies alles könne im neuen Schuldverschreibungsgesetz geregelt werden, das Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Kürze als Referentenentwurf vorlegen werde.

In der Frage der Beweislastumkehr ist sich die Union intern aber noch nicht einig. Dies sei noch offen, sagte Klöckner. Fest stehe aber, dass es einen „verbindlichen Standard für das Protokoll“ geben solle. „Berater wie Verbraucher sollten das Protokoll unterschreiben“, sagte sie.

Auch Rating-Agenturen konnten Risiken nicht richtig einschätzen

Die SPD will neben den neuen Regeln für die Geschäftsbeziehung zwischen Berater und Verbraucher die Aufgaben der Verbraucherzentralen ausweiten. Sie könnten als „Finanz-Tüv“ Produkte prüfen. „Wir wollen das Verständnis für Produktarten schärfen“, sagte Krüger.

Hier aber steckt der Teufel im Detail, weil unklar ist, welche Verbindlichkeit so ein Tüv haben soll und ob ihn dann eine Verbraucherzentrale ausstellen kann. „Wir haben selbst bei den Rating-Agenturen gesehen, dass sie nicht in der Lage waren, Risiken richtig zu bewerten“, sagte Unions-Vertreterin Klöckner. Deshalb sei auch eine Ampelkennzeichnung von Produkten ausgeschlossen, da sie der Komplexität nicht gerecht werde. Generell sehen Union und SPD die Verbraucherzentralen aber als gute Anlaufstellen, da sie unabhängig sind und keine Produkte vertreiben. (HB)

Daniel Delhaes

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