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Die Banken müssen Geld in einen Abwicklungsfonds einzahlen.

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Finanzpolitik: Die Bankenunion steht

EU-Staaten einigen sich auf Regeln für die Abwicklung maroder Institute.

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Brüssel/Berlin - Unterhändler von EU-Parlament, Mitgliedsländern und EU-Kommission haben sich am Donnerstag auf einheitliche Regeln zur Abwicklung maroder Banken geeinigt. Die Kosten dafür sollen aus einem gemeinsamen Fonds finanziert werden. Damit steht der zweite Pfeiler der Bankenunion, über den die Politiker jahrelang gestritten haben. Dem Kompromiss, der unter Vermittlung von Griechenlands Finanzminister Ioannis Stournaras und Euro-Gruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem zustande kam, muss noch vom Parlament und allen EU-Finanzministern offiziell bestätigt werden.

Wer künftig für die Abwicklung der Banken zahlt

Die größten Zugeständnisse rangen die Europaparlamentarier den Ministern bei der Ausgestaltung des Abwicklungsfonds ab. So müssen die Banken nun bereits in acht und nicht erst in zehn Jahren 55 Milliarden Euro an den Topf überweisen. Sie zahlen das Geld zunächst in nationale „Kammern“ ein, die dann schrittweise vergemeinschaftet werden. Auch das soll nun schneller gehen als geplant. So sollen bereits nach drei Jahren knapp 70 Prozent des Geldes für die Abwicklung von Instituten zur Verfügung stehen.

Damit gibt es nun einen konkreten Plan, wann wer haftet, wenn ein Geldinstitut ins Straucheln gerät. Ein Beispiel: Angenommen, eine irische Bank geht pleite. Dann werden ab 2016 erst einmal die Eigentümer und Gläubiger herangezogen. Sollte das nicht reichen, kommt der Abwicklungstopf ins Spiel – und hier zunächst die Beiträge, die der irische Bankensektor bis dahin überwiesen hat. Nur wenn auch diese nicht ausreichen, kann etwa auch auf Gelder aus der deutschen Bankenabgabe zugegriffen werden. Ende 2023 gibt es dann keine Unterteilung nach Ländern mehr. Welche Banken künftig wie viel zahlen müssen, steht noch nicht fest. Klar ist, dass die neue EU-Abwicklungsagentur in Brüssel die Zuständigkeit für ungefähr 25 deutsche Banken erhalten wird und für kleinere Institute weiterhin die nationalen Aufseher verantwortlich bleiben.

Wer entscheidet, welche Banken abgewickelt werden

Auch die Frage, wer entscheidet, wann ein Institut abgewickelt werden muss, ist jetzt geklärt. Sowohl EU-Kommission als auch Finanzministerrat hatten darüber das letzte Wort haben wollen. Gestärkt geht aus diesem Streit die EZB hervor. Sie soll den Prozess für die Abwicklung oder Restrukturierung eines Geldhauses anstoßen. Die Entscheidung trifft dann ein Abwicklungsrat, in dem Vertreter aus Kommission, EZB, EU-Rat und nationalen Abwicklungsbehörden sitzen. Kommission und Finanzministerrat können danach binnen 24 Stunden Widerspruch einlegen. EU-Binnenkommissar Michel Barnier sagte: „Der Abwicklungsmechanismus mag keine perfekte Konstruktion sein, aber er erlaubt nun die schnelle und effektive Abwicklung einer grenzüberschreitend tätigen Bank.“

Was Politiker und Banker sagen

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Einigung begrüßt. „Unser Ziel war ein vernünftiger Entscheidungsmechanismus mit effektiver Kontrolle der eingesetzten Mittel und einer Minimierung der Risiken für die Steuerzahler“, sagte er. „Dass wir innerhalb von einem Jahr in den zentralen Punkten zu einem Ergebnis gekommen sind, ist ein großer Fortschritt für Europa.“

Die Banken selbst sind geteilter Meinung über das neue Regelwerk. So lobte der Bankenverband, der die privaten Geldhäuser vertritt, dass alle Institute in den Abwicklungsfonds einzahlen müssen. „Letztlich profitieren alle Institute von Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzmarktstabilität.“ Die Sparkassen wehren sich dagegen: „Eine Bankenregulierung, die die Substanz regional tätiger Kreditinstitute schwächt, um Risiken internationaler Großbanken abzusichern, ist weder angemessen noch fair“, sagte der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Georg Fahrenschon.

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