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Wirtschaft: Finanzpolitik: Steuerzahlerbund hält viele Vorschriften für verfassungswidrig

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hält die Steuerpolitik der Bundesregierung für verfassungswidrig. Viele Steuervorschriften, welche die Koalition seit 1998 verabschiedet habe, hätten ein "Steuerchaos" verursacht, sagte BdSt-Präsident Karl Heinz Däke am Montag in Berlin.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hält die Steuerpolitik der Bundesregierung für verfassungswidrig. Viele Steuervorschriften, welche die Koalition seit 1998 verabschiedet habe, hätten ein "Steuerchaos" verursacht, sagte BdSt-Präsident Karl Heinz Däke am Montag in Berlin. Gegen die Gesetze werde der Verband weitere Klagen anstrengen. Bislang seien bereits zehn Verfahren bei Gerichten anhängig; man habe auch schon Teilerfolge erzielt, resümierte Däke. Er forderte Bundesfinanzminster Hans Eichel (SPD) auf, die bedenklichen Steuervorschriften so zu ändern, dass sie "rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen."

Däke kritisierte insbesondere den ersten Teil der Steuerreform, die im März 1999 noch unter Finanzminister Oskar Lafontaine verabschiedet worden war. Viele Regelungen dieses Gesetzes seien zu kompliziert und selbst für Experten oft nicht anwendbar. Verfassungsrechtlich bedenklich sei, dass der Staat rückwirkend Gesetze zum Nachteil der Bürger erlassen habe. Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 sei erst am 24. März 1999 verabschiedet worden, aber rückwirkend zum 1. Januar 1999 in Kraft getreten. Betroffen davon seien etwa die Besteuerung von Immobilien-, Betriebs- und Wertpapierverkäufen sowie Entlassungsabfindungen. "Damit hat die Regierung den Vertrauensschutz verletzt", sagte Däke. Auch die Änderung der Verlustverrechnung für Unternehmen verstoße gegen das Grundgesetz, denn damit würden Einkünfte aus Vermögen anderen bevorzugt. Dieses "Vorschriftenmonster" wolle der Verband zu Fall bringen. Ebenso seien die Öko-Steuer sowie die Regelung zu den 630-Mark-Jobs problematisch.

Wegen der Rechtsunsicherheit forderte Däke die Finanzämter auf, nur vorläufig gültige Steuerbescheide zu versenden. Damit solle sicher gestellt werden, dass kein Bürger von einer späteren, gerichtlich verfügten Nachbesserung ausgeschlossen werde. Der Verband überlege, zu "legalem Steuerwiderstand" aufzurufen und so die Finanzverwaltung mit Einsprüchen zu überhäufen.

Däke bezweifelte zudem, ob die Besteuerung von Abgeordnetenbezügen mit der Verfassung vereinbar sei. Parlamentarier könnten eine hohe steuerfreie Kostenpauschale geltend machen, normale Arbeitnehmer hingegen nur eine sehr viel geringere Werbungskostenpauschale.

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