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Finanztransaktionssteuer: So will Olaf Scholz Aktienkäufe belasten

Mit einer Steuer auf Börsengeschäfte möchte der Finanzminister die Grundrente finanzieren. Welche Folgen das für Anleger hat – ein Überblick.

Mit der Einführung der Grundrente wissen nun auch Anleger, was auf sie zukommen könnte: Bis zu 1,4 Milliarden Euro sollen sie ab 2021 mit einer neuen Steuer auf Börsengeschäfte aufbringen, um die soeben beschlossene Grundrente in Teilen zu finanzieren. Noch sind jedoch viele Details offen.

Was geplant ist

Zwischen 0,2 und 0,3 Prozent, so ist zu hören, will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) künftig von allen Umsätzen mit Aktien abzwacken. Wer also für 20.000 Euro Dax-Papiere kauft, würde dann zwischen 40 und 60 Euro an den Finanzminister abzweigen müssen – zusätzlich zu den Kosten für Bank, Broker und Depot.

Auch auf das Fondssparen, mit dem viele Kleinanleger ihre Altersvorsorge verbessern möchten, will Scholz dann zugreifen, unter Umständen sogar auf Riester- und Rürup-Verträge, die in Aktien investieren. Betroffen wären auch Aktienfonds und passive Exchange Traded Funds (ETF), zudem Lebensversicherungen, die in Aktien investieren. Anleihen sollen hingegen nicht zusätzlich besteuert werden, auch spekulative Investmentprodukte wie Optionsscheine und Futures bleiben außen vor.

Was noch offen ist

Auf welcher Ebene die Finanzmarkttransaktionssteuer gesetzlich umgesetzt wird, ist gegenwärtig noch unklar. Während die Union eine europäische Lösung favorisiert, kann sich die SPD wohl auch eine rein nationale Steuer vorstellen. Auf EU-Ebene hielt zuletzt eine Mehrheit der Staaten eine solche Steuer entweder nicht für sinnvoll oder aber für nicht durchführbar.

Deshalb konnte sich auf deutsche Initiative auch nur eine kleine Gruppe von zehn Staaten grundsätzlich darauf einigen, die seit Langem diskutierte Steuer gemeinsam einzuführen.

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Neben Deutschland sind dies Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Belgien, Portugal, Griechenland, Slowenien und die Slowakei. Derzeit wird, wie auf dem letzten Ministertreffen der beteiligten Staaten im Oktober ausgehandelt, ein Richtlinien-Entwurf erarbeitet. Allerdings stockt die Zusammenarbeit, zum einen wegen der jüngsten Wahlen in Spanien und Österreich, andererseits wegen diverser Unstimmigkeiten.

Einige Staaten halten die Beschränkung der Steuer auf Aktien für nicht sinnvoll. Nicht festgezurrt ist auch, nach welchem Schlüssel die Erlöse vergemeinschaftet werden. Kleine Staaten mit keinem oder wenig Börsenumsatz, etwa Slowenien oder die Slowakei, sollen an den Steuererlösen größerer Länder beteiligt werden, also auch einen Teil der deutschen Steuerzahlungen erhalten. Diese Regelung sei notwendig gewesen, um überhaupt ausreichend EU-Staaten (das Quorum liegt bei mindestens neun Staaten) auf einen gemeinsamen Weg der „verstärkten Zusammenarbeit“ zu bringen, heißt es. Finanzminister Scholz kündigte nun an, parallel dazu einen eigenen deutschen Gesetzesentwurf einzubringen, der die Regelungen auf EU-Ebene quasi vorwegnimmt.

Was Kritiker sagen

Vor allem Anlegerschützer und Aktionärsverbände kritisieren die neue Steuer unisono. „Inzwischen ist aus der Steuer, die nach der Finanzkrise eigentlich zur Begrenzung spekulativer Auswüchse geplant wurde, eine simple Aktienumsatzsteuer geworden“, sagt Jürgen Kurz, Sprecher der deutschen Vereinigung für Wertpapierbesitz. Es sei „sehr ärgerlich“, dass aus einem guten ordnungspolitischen Ansatz inzwischen „nichts als eine Cashcow des Staates zulasten der Privatanleger“ geworden sei.

Auch das Deutsche Aktieninstitut (DAI) spart nicht mit Kritik: Eine zusätzliche Belastung von Aktien sei „für den Finanzstandort Deutschland Gift“, warnt DAI-Präsident Hans-Ulrich Engel. Zum einen werde die Altersvorsorge erschwert, zweitens würden Mitarbeiter-Aktienprogramme verteuert und drittens die Bereitstellung von Kapital über die Börse gefährdet. Dabei seien Aktien gerade in Zeiten von Nullzinsen und problematischer Demografie mit sinkenden Renten zwingend für den langfristigen Vermögensaufbau und die Altersvorsorge. Doch die geplante Aktiensteuer behindere dies nachhaltig.

Dass Aktionäre einseitig benachteiligt würden, habe damit zu tun, dass in Teilen der Bevölkerung „das Bild des reichen Aktionärs“ kursiere, so Kurz. Dabei handle es sich bei der Mehrheit der rund zehn Millionen Käufer von Aktien und Fonds um kleine Anleger, die für ihr Alter vorsorgten oder am Aufbau von Vermögen arbeiteten. Auch Wirtschaftswissenschaftler wie Isabel Schnabel, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, sieht in einer allein für Aktien geltenden Börsensteuer eine Verzerrung und unnötige Verteuerung von Aktienengagements.

Wie Frankreich die Steuer umsetzt

Vorbild für die neue Börsensteuer könnte das Modell sein, das es seit 2012 in Frankreich gibt. Die dortige „Taxe sur les transactions financières“ (TTF) ist auf Aktien beschränkt. Wurden zunächst 0,2 Prozent des Umsatzes einbehalten, so sind es inzwischen 0,3 Prozent. Zu zahlen ist die TTF nur beim Ankauf, nicht jedoch beim Verkauf. Beim Handel mit Unternehmen mit einem Börsenwert von unter einer Milliarde Euro wird die Steuer nicht erhoben, auch auf den Handel innerhalb eines Tages (Daytrading), den Hochfrequenzhandel und auf spekulative Investitionsobjekte wie Optionsscheine, Credit Default Swaps, Futures oder Contracts for Difference greift der Staat nicht zu. Aktuell ist die Steuer beim Kauf von insgesamt 132 Aktien an den französischen Börsen zu zahlen.

Was das für Deutschland bedeutet

In Deutschland wären bei einer ähnlichen Gestaltung knapp 150 Aktien vor allem aus Dax, M-Dax und Tec-Dax betroffen. Im S-Dax der kleineren Unternehmen liegt die Marktkapitalisierung bei rund einem Drittel der notierten Papiere unter der Milliardengrenze, etwa bei Aktien von Leoni, Adler Real Estate, Hornbach oder Aixtron. Bei manchen Papieren ist dafür schlicht auch ein Kursverfall nach sehr schwachem Geschäft verantwortlich, sodass die Steuer unter Umständen Anleger gezielt in gefallene Werte treiben könnte, kritisieren Insider.

Umgekehrt seien Kleinanleger aktuell vor allem an den großen Dax-Konzernen interessiert, sagt Kurz, würden also deutlich stärker von einer Aktiensteuer betroffen als große, professionelle Anleger, die im gesamten Aktienspektrum aktiv seien und den Handel auch in ein Land verlegen könnten, das die Aktienumsatzsteuer nicht einführen wolle, etwa Luxemburg. Sven Giegold, Finanzexperte der Grünen, hält die Scholz-Steuer deshalb für einen „Etikettenschwindel“.

Unklar ist, ob und wie Pensionsfonds und Aktien, die speziell der Altersvorsorge dienen, von der neuen Steuer ausgenommen sein könnten. Beim jüngsten Ministertreffen der zehn Staaten stimmten zwei für die strikte Steuerfreiheit von allen Pensionsfonds und anderen Altersvorsorgeprodukten, während acht Staaten diese Entscheidung den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen wollen. Uneinigkeit herrscht vor allem darüber, welche Anlageformen unter den Begriff Altersvorsorge fallen – und welche nicht. Völlig unklar ist zudem, ob die künftige Steuer auch bei Börsengängen fällig wird, ob Zertifikate betroffen sind, Käufe von Rohstoffpapieren, Wandelanleihen oder anderen Investment-Vehikeln. Das Bundesfinanzministerium wollte sich auf Nachfrage nicht äußern.

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