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FIT IM BERUF: Den Betriebsarzt mit einbeziehen

Nach einem Bandscheibenvorfall können viele Berufstätige nicht mehr wie bisher arbeiten oder ihren Job gar nicht mehr ausüben, sagt Stephan Weiler von der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin. Dabei ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um den Arbeitsplatz umzugestalten oder in der Firma eine besser geeignete Stelle für Betroffene zu finden.

Nach einem Bandscheibenvorfall können viele Berufstätige nicht mehr wie bisher arbeiten oder ihren Job gar nicht mehr ausüben, sagt Stephan Weiler von der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin. Dabei ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um den Arbeitsplatz umzugestalten oder in der Firma eine besser geeignete Stelle für Betroffene zu finden.

Sinnvoll sei es, sich bei einem Bandscheibenvorfall frühzeitig Hilfe zu holen. Als Ansprechpartner biete sich zunächst der Betriebsarzt an, rät Weiler. Er sollte schon vor einer Rückkehr in die Firma kontaktiert werden. Er könne am besten beurteilen, ob etwa Arbeitsabläufe umorganisiert werden müssen. So könne das bereits im Vorfeld geschehen. dpa

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