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Wirtschaft: Flächentarifvertrag

Im Gegensatz zum Firmentarifvertrag gilt ein Flächentarifvertrag (siehe nebenstehenden Bericht) für eine ganze Region. Er soll verhindern, dass sich die dortigen Beschäftigten einer Branche gegenseitig unterbieten.

Im Gegensatz zum Firmentarifvertrag gilt ein Flächentarifvertrag (siehe nebenstehenden Bericht) für eine ganze Region. Er soll verhindern, dass sich die dortigen Beschäftigten einer Branche gegenseitig unterbieten. Zwar gelten Tarifverträge eigentlich nur für Gewerkschaftsmitglieder. Die Regelungen werden aber meist auf den Rest der Belegschaft übertragen. Den ersten Flächentarifvertrag erstritten die Buchdrucker vor 130 Jahren. Im Jahr 2000 unterlagen laut Institut der deutschen Wirtschaft knapp 63 Prozent der westdeutschen Arbeitnehmer einem Flächentarifvertrag. Im Osten betrug der Anteil gut 45 Prozent. Die Arbeitgeber klagten im ostdeutschen Tarifkonflikt, ein Flächentarifvertrag nehme keine Rücksicht auf die unterschiedliche Ertragskraft der Unternehmen. cba

LEXIKON

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