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Wirtschaft: Fluggäste in der EU bekommen mehr Rechte

Bei Überbuchung künftig Anspruch auf Entschädigung

Brüssel (tog). Die Rechte von Flugpassagiere werden innerhalb der EU erheblich gestärkt. Bei Überbuchung, Annullierung des Flugs und auch bei langen Verspätungen haben künftig nicht nur die Passagiere von Linienflügen, sondern auch von Charterreisen Anspruch auf Entschädigung. Der EUMinisterrat hat am Montag in Brüssel eine entsprechende EU-Verordnung verabschiedet, gegen die die Bundesregierung in den vergangenen Tagen Bedenken geäußert hatte.

Zunächst hatte die Bundesregierung der verbraucherfreundlichen EU-Regelung zugestimmt. Nach dem Vermittlungsverfahren zwischen Europaparlament und EU-Kommission erhob sie jedoch Bedenken. Die Lufthansa befürchtet nämlich, dass ihr hohe Kosten entstehen könnten.

Passagiere sollen nach der neuen Regelung ihr Geld für das Flugticket nämlich auch dann zurückerhalten, wenn Streiks, Terroralarm oder Krieg den Flug verhindern und die Fluggesellschaft keine direkte Schuld trifft. Die Bundesregierung enthielt sich bei der Abstimmung am Montag der Stimme. Ihr Plan, zusammen mit einem Nein der Portugiesen, Briten und Iren die Brüsseler Pläne zum verstärkten Schutz der Passagiere zu Fall zu bringen, ging dennoch nicht auf. Da die portugiesische Regierung am Montag der neuen Regelung zustimmte, konnte die EU-Verordnung reibungslos verabschiedet werden. Die neue EU-Verordnung, die erst im Jahr 2005 wirksam wird, weitet die Rechte der Flugpassagiere erheblich aus.

Künftig sollen alle Passagiere von Linienflügen und von Charterflügen bei Überbuchungen, Annullierungen oder erheblichen Verspätungen entschädigt werden. Grundsätzlich müssen die Fluggesellschaften bei Überbuchung von Flügen zunächst Freiwillige suchen, die für einen frei aushandelbaren finanziellen Ausgleich auf ihren Platz in der Maschine verzichten. Finden sich nicht ausreichend Freiwillige, dann haben die zurückgewiesenen und auf einen späteren Flug umgebuchten Passagiere das Recht auf eine Entschädigung von 250 Euro auf Kurzstrecken bis zu 1500 Kilometern. Beim Ausfall von Flugstrecken zwischen 1500 und 3500 Kilometern müssen die Fluggesellschaften 400 Euro zahlen und auf Langstrecken über 3 500 Kilometer 600 Euro. Die Entschädigungen sind jetzt fast doppelt so hoch wie bisher. Auf jeden Fall – ob bei Überbuchung, Annullierung des Flugs oder bei Verspätungen über fünf Stunden – haben die Fluggäste, die auf den Flug dann lieber verzichten, Anspruch auf die Rückzahlung des gebuchten Flugtickets. Bei Verspätungen ab zwei Stunden müssen Airlines künftig den Reisenden Mahlzeiten und Erfrischungen servieren. Gegebenenfalls wird ihnen auch eine Hotelübernachtung bezahlt.

EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio begrüßte am Montag die Entscheidung des EU-Ministerrats. ,,Wir haben die Rechte der Passagiere, die viel zu oft die Opfer von fragwürdigen Praktiken werden, deutlich gestärkt." Nach Brüsseler Angaben erleben jedes Jahr mehr als 250 000 Passagiere Überbuchungen, Verspätungen oder Annullierungen auf den europäischen Flughäfen.

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