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© dpa

Fluggesellschaften: Verspätungen durch Warnstreiks bei dba und LTU

Ein Warnstreik der Pilotengewerkschaft Cockpit bei den Fluggesellschaften dba und LTU hat am Dienstag in Teilen des deutschen Flugverkehrs für Verzögerungen gesorgt. dba stellt am 30. November den Flugbetrieb ein und LTU will Stationen schließen.

Beim Ferienflieger LTU seien insgesamt 14 Flüge mit Verzögerungen gestartet, sagte ein Sprecher der Fluggesellschaft Air Berlin, zu der die beiden bestreikten Airlines gehören. Auf die dba habe der Streik jedoch keinerlei Auswirkung gehabt. Deren Maschinen würden seit dem Wochenende ohnehin nur noch im Bedarfsfall eingesetzt. Cockpit hatte am Dienstagmorgen zu dem zweieinhalbstündigen Ausstand aufgerufen, um Air Berlin zu Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag für die Airlines zu bewegen.

Die dba stellt ihren Flugbetrieb nach der Übernahme durch Air Berlin zum 30. November ein. Cockpit kritisierte, dass eine Weiterbeschäftigung des dba-Personals bei Air Berlin nur mit erheblichen Einbußen beim Beschäftigungsschutz und bei den Arbeits- und Vergütungsbedingungen in Aussicht gestellt worden sei. Beim Ferienflieger LTU sollen nach Angaben der Gewerkschaft die Stationen Hamburg, Stuttgart, Berlin, Wien und Frankfurt geschlossen werden. Dies bringe für die dortigen Beschäftigten vielfältige Nachteile mit sich - wie etwa Umzüge, sagte ein Cockpit-Sprecher.

Air Berlin verweigert Verhandlungen

Schwerpunkt der Warnstreiks seien die Flughäfen Düsseldorf und München gewesen, von denen der überwiegende Teil der LTU- und dba-Maschinen abfliege, sagte der Cockpit-Sprecher weiter. Von der Arbeitgeberseite habe die Pilotenvereinigung trotz des Warnstreiks aber bislang noch kein Angebot zur Aufnahme von Gesprächen über einen tariflichen Sozialplan für die dba- und LTU-Beschäftigten erhalten.

Air Berlin erteilte den Forderungen Cockpits nach Verhandlungen über einen Sozialplan eine Absage. Hier gehe es um "interne Angelegenheiten der Air Berlin, LTU und dba", sagte der Air-Berlin-Sprecher. Cockpit sei hierfür nicht zuständig. Sozialvereinbarung müssten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschlossen werden. Hierzu liefen bereits Gespräche, die sich bislang "undramatisch" gestaltet hätten. (imo/AFP)

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