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Flugsicherung und Windräder: Schutzzone von 15 Kilometern

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) und ihre Aufsichtsbehörde haben ihren strikten Kurs bei der Genehmigung von Windkraftanlagen verteidigt. Insbesondere rund um die bundesweit 64 Funkfeuer dürften in die international vorgeschriebene 15-Kilometer-Schutzzone nur noch in genehmigten Ausnahmefällen neue Windkrafträder gebaut werden, erklärten Vertreter der bundeseigenen DFS und des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF).

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) und ihre Aufsichtsbehörde haben ihren strikten Kurs bei der Genehmigung von Windkraftanlagen verteidigt. Insbesondere rund um die bundesweit 64 Funkfeuer dürften in die international vorgeschriebene 15-Kilometer-Schutzzone nur noch in genehmigten Ausnahmefällen neue Windkrafträder gebaut werden, erklärten Vertreter der bundeseigenen DFS und des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF). „Wir sind keine Verhinderer der Energiewende“, erklärte BAF-Direktor Nikolaus Herrmann, „wir sind für die Sicherheit im Luftverkehr verantwortlich und müssen mitunter unangenehme Entscheidungen treffen.“ Windkraftbetreiber hatten sich in den vergangenen Monaten verstärkt über pauschale Ablehnungen von Windparks in der Nähe der Funkanlagen beklagt. Diese werden insbesondere für die Navigation der Flugzeuge benötigt. Neben den UKW-Drehfunkfeuern betreiben DFS, Militär und Wetterdienst noch weitere Funk- und Radaranlagen, die bei den Windkraftplanungen berücksichtigt werden müssen. Die elektromagnetischen Wellen werden von den Rotorblättern der Windräder abgelenkt und führen zu Störsignalen, so die DFS. Besonders problematisch sei dabei die je nach Witterungslage unterschiedliche Ablenkung der Wellen. Die bestehenden UKW- Feuer seien bereits durch zahlreiche Einflüsse gestört, die sich gegenseitig aufaddierten. Bei etwa jedem dritten Funkfeuer sei keine weitere Störquelle mehr akzeptabel. Die Funkfeuer konzentrierten sich insbesondere rund um die großen Flughäfen, seien aber auch in weiteren Abständen im Bundesgebiet flächendeckend aufgestellt, um dem Luftverkehr Orientierungspunkte zu geben. Das führt unter anderem dazu, dass im Rhein-Main- Gebiet mit acht Funkfeuern rund um den Frankfurter Flughafen kaum noch Flächen für Windkraftanlagen freigegeben werden könnten. Die Schutzzonen um die Anlagen waren im Jahr 2009 international von drei auf 15 Kilometer ausgeweitet worden. dpa

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