zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Fonds wollen das Vertrauen der Anleger gewinnen Strenger Verhaltenskodex soll Manipulation verhindern

Frankfurt (Main) (ro). Der Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften (BVI) will das Vertrauen der Anleger zurückgewinnen.

Frankfurt (Main) (ro). Der Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften (BVI) will das Vertrauen der Anleger zurückgewinnen. Eigene Wohlverhaltensregeln für Fondsgesellschaften und Fondsmanager sollen dafür sorgen. „Wir fühlen uns der Ethik und dem Anlegerschutz verpflichtet – deshalb ist der Kodex gerade in diesen schwierigen Börsenzeiten besonders wichtig“, sagte der neue BVI Vorstandssprecher Axel-Günter Benkner am Freitag in Frankfurt. Die 76 dem BVI angeschlossenen Gesellschaften verpflichten sich in dem Kodex zur ausschließlichen Orientierung ihrer Arbeit an den Interessen der Anleger, zu weitestgehender Offenheit, zu seriöser Information und Offenlegung aller Kosten. „Wir haben nichts zu verbergen“, sagt Benkner. Am 1. Januar 2003 treten die Regeln in Kraft.

Lediglich ein paar kleinere Fondsgesellschaften wollten den Wohlverhaltensrichtlinien aus Kostengründen nicht zustimmen. Der Kodex konkretisiert die bereits vorhandenen gesetzlichen Vorschriften und geht zum Teil sogar darüber hinaus. Insgesamt umfasst er sieben Grundsätze mit knapp 50 Verhaltensregeln.

Vorgeschrieben wird unter anderem die ausschließliche Orientierung der Fondsmanager an den Interessen der Anleger, eine sachgerechte und seriöse Werbung, die strikte Trennung zwischen Fondsmanagement, Abwicklung und Überwachung sowie eine aktivere Teilnahme der Fondsmanager an Hauptversammlungen. Daneben sollen die anfallenden Kosten offengelegt werden.

Schließlich sollen die Fondsgesellschaften verhindern, dass Fondsmanager ihre Funktion durch die Nutzung von Insiderinformationen missbrauchen oder für ihre Arbeit Zuwendungen von Dritten annehmen. Nicht zuletzt sollen die Fondsfirmen insgesamt die Integrität ihrer Geschäfte und des gesamten Finanzmarktes wahren.

Mit dem Kodex betritt der BVI nach den Worten von Geschäftsführer Stefan Seip Neuland. Sanktionen sehen die Wohlverhaltensregeln nicht vor. Sie haben den Charakter einer Empfehlung und damit keine unmittelbare Rechtskraft. „Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass sich alle Mitglieds-Gesellschaften an den Kodex halten“, sagt Seip. Im Übrigen werde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) die Richtlinien bei ihrer Arbeit berücksichtigen.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false