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Frankreich: Gefeuert wegen 60 Cent - Job zurück und Schadensersatz

Anders als im Fall der Berliner Kaiser's-Kassiererin in Deutschland hat eine französische Supermarkt-Mitarbeitern nach ihrer Kündigung wegen angeblich unterschlagener 60 Cent Schadensersatz bekommen. Außerdem muss sie wieder eingestellt werden.

Ein Arbeitsgericht in Versailles erklärte die Kündigung für ungültig und sprach ihr 17.380 Euro als Entschädigung zu, wie die Frau am Donnerstagabend sagte. Ihr war demnach von der Supermarktkette Atac vorgeworfen worden, unberechtigt 60 Cent auf ihre persönliche Treuekarte des Geschäfts gebucht zu haben.

Der Chef des Geschäfts in Auneau südwestlich von Paris habe sie im November 2007 beschuldigt, die Einkäufe eines Kunden auf ihrer Rabattkarte gutgeschrieben zu haben, sagte die Frau, die nur ihren Vornamen Marie-Christine angeben wollte. "Er hat mich wie eine Diebin behandelt." Sie sei dann im Februar 2008 entlassen worden. Die Frau vermutete, dass ihr Ex-Mann, der ihre Rabattkarte nach der Scheidung behalten hatte, diese ohne ihr Wissen weiter benutzt hat. Ihrem Arbeitgeber wirft sie vor, die angebliche Unterschlagung genutzt zu haben, um überzähliges Personal loszuwerden.

Atac will gegen das Urteil nicht in Berufung gehen. Der Frau werde angeboten, sie wieder einzustellen, erklärte die Supermarkt-Kette. In Berlin war Ende Februar eine Kündigungsschutzklage einer Kaiser's-Kassiererin abgewiesen worden, die wegen angeblich unterschlagener Pfandbons von 1,30 Euro fristlos entlassen wurde. Laut dem Landesarbeitsgericht war im Fall der Frau eine so genannte Verdachtskündigung gerechtfertigt, weil durch den vom Arbeitgeber ausreichend begründeter Verdacht der Unterschlagung ein "irreparabler Vertrauensverlust" entstanden sei. (imo/AFP)

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