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Wirtschaft: Französischer Konzern will Schadenersatz von EU

Schneider fordert 1,6 Milliarden Euro wegen untersagter Fusion

Berlin (vis). Der Elektrokonzern Schneider Electric hat die EUKommission auf Schadenersatz in Höhe von 1,6 Milliarden Euro verklagt. Das ist die größte Regressforderung, die jemals an die Kommssion gestellt wurde. Die Wettbewerbshüter hatten dem französischen Unternehmen vor zwei Jahren die Übernahme des Konkurrenten Legrand untersagt. Eine Sprecherin von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti bestätigte, dass die Klage vergangene Woche beim EU-Gericht in Luxemburg eingegangen sei. Zur Höhe der Forderung wollte sie sich aber nicht äußern. Nach der Klage des britischen Reisekonzerns MyTravel, ist dies erst die zweite Klage auf Schadenersatz gegen die Kommission nach In-Kraft- Treten der neuen Fusionskontrolle. Kartellrechtsexperten schätzen die Erfolgsaussichten gering ein.

Schneider Electric hatte im Sommer 2001 für 5,4 Milliarden Euro 98,1 Prozent der Legrand-Aktien gekauft. Die EU-Kommission untersagte aber die Fusion, weil sie eine Marktbeherrschung in Frankreich und sechs anderen EU-Ländern befürchtete. Die Entscheidung hob ein EU-Gericht wegen schwerer Verfahrensfehler wieder auf. Zu spät: Schneider hatte sich bereits zur Trennung von Legrand entschlossen und verkaufte die Anteile für 3,6 Milliarden Euro an ein privates Beteiligungskonsortium. Den Wertverlust macht Schneider nun geltend – abzüglich einer Steuergutschrift von 500 Millionen Euro.

„Die Hürden bei Schadenersatzprozessen gegen Institutionen der EU sind hoch“, sagt Antje Mattfeld, Partnerin der Kanzlei White & Case Feddersen dem Tagesspiegel. Zwar habe das EU-Gericht der Kommission eine schlampige Prüfung des Falls vorgeworfen. Die Frage sei aber, ob die Fusion bei sorgfältiger Prüfung nicht dennoch hätte untersagt werden können. „Dann ist unter Umständen gar kein Schaden entstanden“, sagt Mattfeld. Und auch wenn die Untersagung der Fusion nicht korrekt gewesen sein sollte, so ist auch die Höhe eines möglicherweise entstandenen Schadens umstritten. Zumindest eine Mitschuld könne man Schneider zuschreiben, was sich mindernd auf die geforderte Summe auswirken könnte, sagt Cornelis Canenbley Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer. Immerhin sei Schneider das Risiko eingegangen, die Aktien zu kaufen, bevor es eine Genehmigung der EU gab.

Sollte Schneider am Ende Recht bekommen, so könnte sich dies auch auf die Fusionskontrolle in der EU auswirken. „Die Wettbewerbsbehörde müsste dann mit noch größerer Sorgfalt vorgehen und könnte noch mehr Informationen von Unternehmen fordern“, sagt Mattfeld. Die Folge: Die Prüfung von Fusionen könnte künftig noch länger dauern.

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