zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Freie Bahn für neues Energiegesetz

Liberalisierung tritt in Kraft / Märkte werden geöffnetVON TOM WEINGÄRTNER/ADN BONN.Bundespräsident Roman Herzog hat am Freitag das neue Energiewirtschaftsgesetz unterzeichnet.

Liberalisierung tritt in Kraft / Märkte werden geöffnetVON TOM WEINGÄRTNER/ADN BONN.Bundespräsident Roman Herzog hat am Freitag das neue Energiewirtschaftsgesetz unterzeichnet.Es soll in der kommenden Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und tritt damit in Kraft.Die SPD hatte in der Vergangenheit damit gedroht, das Inkrafttreten durch eine einstweilige Verfügung des Bundesverfassungsgerichtes zu stoppen.Sie bezweifelt das verfassungsgemäße Zustandekommen des Gesetzes, das im Bundesrat keine Zustimmung gefunden hatte.Die Regierung steht auf dem Standpunkt, daß die Zustimmung des Bundestages ausreicht.Mit dem Gesetz werden die Monopole bei der Versorgung mit Strom und Gas abgeschafft. Die Verbraucher können ihr Versorgungsunternehmen künftig auswählen.Dafür können zusätzliche Leitungen gebaut oder der neu geschaffene Anspruch auf Zugang zu den bestehenden Leitungsnetzen genutzt werden.Die Preise für die Durchleitung werden zunächst nach einer Vereinbarung berechnet, auf die sich die Versorgungsunternehmen (VDEW), die industriellen Stromerzeuger (VIK) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Anfang April verständigt hatten.Vorgesehen sind im Höchstspannungsnetz auch entfernungsabhängige Tarife, wenn der Verbraucher Strom über eine Entfernung von mehr als 100 Kilometern bezieht.Für die Nutzung der anderen Spannungsebenen und Dienste gelten entfernungsabhängige "Briefmarkentarife".Die Vereinbarung muß noch vom Bundeskartellamt und der EU-Kommission genehmigt werden.Mit Widerständen wird aber nicht gerechnet, weil die Regelung zunächst bis September 1999 befristet ist. Für die örtlichen Versorgungsunternehmen ist in einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2005 der Einstieg in Verträge mit Versorgungsunternehmen außerhalb des bisherigen Versorgungsgebietes möglich.Nach dem sogenannten Alleinkäufermodell muß der bisherige Monopolist den aufgekauften Strom in sein Netz übernehmen und den wirtschaftlichen Vorteil an den Kunden weitergeben.Das Alleinkäufermodell war auf Druck der Länder und Gemeinden in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen worden.Der deutsche Gesetzgeber hat damit die Strom-Richtlinie der EU umgesetzt, die eine Öffnung der nationalen Energiemärkte vorsieht.Eine Gas-Richtlinie liegt derzeit dem Europäischen Parlament vor.Nach ihrer Verabschiedung will die Bundesregierung darüber entscheiden, ob für die Gasversorger weitere Regelungen notwendig sind. Das brandenburgische Bürgerbündnis befürchtet, daß das neue Energiewirtschaftsgesetz die Strompreise in Ostdeutschland drastisch erhöhen wird.Die Verbraucherpreise könnten um bis zu 35 Prozent über das Niveau der alten Bundesländer klettern, sagte Bürgerbündnis-Vorstandsmitglied Justus von Widekind.Grund sei die Erlaubnis für den Berliner Energieversorger Veag, den Transport von billigem Strom durch seine Leitungen abzulehnen.Damit werde "ein Schutzzaun um Ostdeutschland" errichtet, der eine preisgünstige Energieversorgung unmöglich mache.Schon heute liege das Preisniveau im Osten zehn bis 15 Prozent höher als im Westen, kritisierte von Widekind weiter.Nach der im Gesetz vorgesehenen Öffnung der westdeutschen Energiemärkte für den internationalen Wettbewerb würden dort Preissenkungen von bis zu 20 Prozent erwartet.Die hohen Strompreise im Osten würden dagegen erhalten bleiben.Dies sei ein entscheidender Wettbewerbsnachteil.

TOM WEINGÄRTNER, ADN

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false