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Wirtschaft: Freier EU-Service-Markt nach Bedarf

Rot-Schwarz will Lohndumping verhindern

Berlin - Die Bundesregierung möchte die Dienstleistungsrichtlinie nach unterschiedlichen Prinzipien anwenden. Kanzleramtschef Thomas de Maizière sagte am Dienstag in Berlin, für niederwertige Dienstleistungen solle das Ziellandprinzip gelten, für höherwertige Dienstleistungen dagegen das Herkunftslandprinzip. De Maizière sprach anlässlich der Auftaktveranstaltung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zum Jahresthema „Unternehmen Europa“.

Die Dienstleistungsrichtlinie soll den EU-Markt für Dienstleistungen liberalisieren. Davon versprechen sich die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten viele neue Jobs. Umstritten ist jedoch das Herkunftslandprinzip, das derzeit in der Richtlinie steht. Es bedeutet, dass etwa ein Handwerker aus Polen seine Dienste hier in Deutschland zu polnischen Löhnen und Standards anbieten könnte – die Gewerkschaften befürchten Sozialdumping und Jobverluste. Deshalb will die Regierung offenbar hier das Ziellandprinzip geltend machen, dann müsste der polnische Arbeiter nach hiesigen Standards arbeiten. Bei höherwertigen Service-Leistungen wie Finanzdienstleistungen könnten die deutschen Unternehmen selbst vom Herkunftslandprinzip profitieren, Billigkonkurrenz droht kaum.

DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun, der Europa-Abgeordnete Daniel CohnBendit sowie der Chef des Instituts der Deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, kritisierten den Vorschlag einstimmig als unrealistisch. Cohn-Bendit schlug vor, das Ziellandprinzip mit Übergangsfristen einzuführen. „Wichtig ist, dass wir die Dienstleistungsrichtlinie erst einmal haben“, sagte er. Die große Koalition will sich am Donnerstag auf eine genaue Position zu der Richtlinie einigen. Wenn das EU-Parlament dem Vorhaben im Februar zustimmt, steht die Entscheidung der Mitgliedstaaten an. fw

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