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Wirtschaft: Frieden auf dem Flughafen

Gewerkschaft der Flugsicherung verliert Prozess und fürchtet nun Schadenersatz / Reibungsloser Betrieb wieder am Freitag.

Berlin - Das klang wie ein Annäherungsversuch: „Ich bin Sportsmann genug, um der Fraport zu dem Erfolg zu gratulieren“, sagte Matthias Maas am Mittwochnachmittag. Der Sprecher der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) musste zwei Gerichtsentscheidungen kommentieren, die den Arbeitskampf auf dem Frankfurter Flughafen mindestens vorerst beendeten und für die Gewerkschaft eine schwere Niederlage bedeuteten. Und nun? Die GdF hofft auf Verhandlungen mit dem Flughafenbetreiber Fraport und eine schnelle Einigung, damit das Theater beendet werden kann.

Offenkundig geht der Konflikt der Gewerkschaftsspitze an die Nerven. Maas spekulierte am Mittwoch über die Gründe, warum Fraport erst am vergangenen Dienstag, rund zehn Tage nach Beginn des Streiks, die Hilfe des Frankfurter Arbeitsgerichts in Anspruch genommen habe. „Vielleicht wollte man den Schaden abwarten, um den dann auf die Gewerkschaft abwälzen zu können“, mutmaßte der GdF-Sprecher. Völlig abwegig ist das nicht. An diesem Donnerstag wird über eine Klage von Air Berlin, der Lufthansa und Ryanair über rund drei Millionen Euro verhandelt. Dabei geht es um die Folgen einer Streikdrohung der GdF aus dem vergangenen Sommer.

Im aktuellen Fall sind drei Millionen längst überschritten. Fraport und Lufthansa zusammen haben Einbußen im zweistelligen Millionenbereich, deutlich mehr als 1000 Flüge sind in den vergangenen zehn Tagen ausgefallen. Da Fraport relativ erfolgreich den Ausstand der 200 Vorfeldmitarbeiter mit Streikbrechern konterkarierte, hatte die GdF zehn Fluglotsen um Hilfe gebeten. Am Mittwochmorgen von 5 Uhr bis 11 Uhr wollten die Lotsen streiken. Dagegen hatten Fraport und Lufthansa, das am stärksten betroffene Unternehmen, am Dienstag vor dem Arbeitsgericht geklagt. Noch am späten Dienstagabend war dann der Streik der Lotsen als „unverhältnismäßig“ qualifiziert und verboten worden.

Nach Ansicht des Gerichts wäre dieser Solidaritätsstreik von ein Paar Lotsen in seinen „Auswirkungen und seiner Bedeutung“ dem Hauptstreik „gleichgekommen“. Er hätte also „nicht lediglich unterstützend“ gewirkt. Platt gesagt: Es ist verboten, wenn der Solidaritätsstreik ebenso großen Schaden anrichtet wie der eigentliche Streik.

Doch auch den Hauptstreik, den die GdF vom vergangenen Sonntagabend bis Donnerstagmorgen durchführen wollte, kassierte das Gericht, weil er gegen die Friedenspflicht verstoße. „So sollen mit dem derzeit laufenden Streik unter anderem Forderungen durchgesetzt werden, zu denen sich in einem noch gültigen Tarifvertrag Regelungen finden.“

Wie es nun weitergeht, ist offen. Wegen der späten Gerichtsentscheidungen fielen auch am Mittwoch Flüge aus, den Angaben von Fraport zufolge rund 240. Mit ein paar Ausfällen wird auch noch für den heutigen Donnerstag gerechnet, bevor dann am Freitag die gewohnten Abläufe wieder hergestellt sein sollen.

Der Konflikt über die Bezahlung der Mitarbeiter der Vorfeldkontrolle und -aufsicht und zum Teil der Verkehrszentrale in Frankfurt hat eine lange Geschichte. Ein Schlichterspruch des Ex-Bürgermeisters von Hamburg, Ole von Beust, wurde von den Arbeitgebern im Januar wegen einer leichten Schlagseite zugunsten der Arbeitnehmer nicht akzeptiert. Es kam zu Streiks, die nach ein paar Tagen aber wieder abgebrochen wurden. Erneute Verhandlungen scheiterten und der Ton verschärfte sich. Noch vor zwei Tagen warf die Gewerkschaft ihrem Tarifpartner GdF vor, „zu lügen und zu betrügen“. Und auch die große Politik wurde von der Gewerkschaft bemüht. „Es handelt sich um einen gut organisierten und geplanten Angriff der Arbeitgeber auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit.“

In der Tat spielt das Thema Tarifeinheit eine Rolle. Arbeitgeber, Politik und die etablierten Gewerkschaften beobachten mit größtem Argwohn, wie neue, kleine Spartengewerkschaften auf dem tarifpolitischen Spielfeld auflaufen und Konflikte anzetteln. Eine gesetzliche Regelung, mit der die Dominanz der Großgewerkschaften festgeschrieben werden und das Streikrecht der kleinen Organisationen eingeschränkt werden soll, ist bislang unter anderem wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht zustande gekommen. Alfons Frese

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