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Wirtschaft: Fruchtsaft soll unter Pfandpflicht fallen

Umweltminister Trittin will Länder zwingen, eine Novelle der Verpackungsverordnung zu beschließen

Berlin - Verbrauchern droht von März 2005 an die Ausweitung des Dosenpfands auf alle Einweg-Verpackungen mit Fruchtsäften und Erfrischungsgetränken ohne Kohlensäure. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) bestätigte am Mittwoch nach Beratungen im Kabinett, dass der vorgeschriebene Mehrweganteil von 72 Prozent mit 57,69 Prozent bei diesen Getränken „deutlich unterschritten“ werde. Das löst nach geltendem Recht sechs Monate später automatisch die Pfandpflicht aus.

Mit der Veröffentlichung der Mehrwegquote erhöht Bundesumweltminister Trittin vor der nächsten Bundesratssitzung am Freitag den Druck auf die Bundesländer, eine Novelle der Verpackungsordnung zu verabschieden. Nur, wenn der Bundesrat die Novelle auf den Weg bringt, könnte das Pfand auf Fruchtsäfte und Eistee abgewendet werden. Das liegt in Trittins Interesse, da Getränkekartons als umweltfreundlich gelten.

Noch ist allerdings unklar, ob der Bundesrat am Freitag überhaupt über das Dosenpfand abstimmen wird. „Die Chancen stehen 50:50“, hieß es in Kreisen der hessischen Landesregierung. Auf der Tagesordnung stehen gleich mehrere Anträge zur Novelle des Einwegpfands, unter anderem aus Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz (siehe Kasten). Der Chef der bayerischen Staatskanzlei, Erwin Huber, sagte, es sei fraglich, ob die abschließende Entscheidung über das Dosenpfand bereits in dieser Woche falle. Das wird auch in anderen Landesregierungen bezweifelt. Die Union habe noch Beratungsbedarf und wolle das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Dosenpfand abwarten, sagte Huber. Die Bundesregierung unterstützt den bayerischen Vorschlag. Er macht die Pfandpflicht nicht mehr von der jeweiligen Mehrwegquote, sondern vom Inhalt der Verpackung abhängig.

Auch Handel und Industrie forderten die Bundesländer dazu auf, die Abstimmung in der unionsdominierten Länderkammer zu verschieben. „Ich rate dem Bundesrat, das Thema Dosenpfand am Freitag von der Tagesordnung zu nehmen“, sagte Peter Traumann, Chef des Bundesverbandes der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), dieser Zeitung. Zunächst müsse die Entscheidung des EU-Gerichtshofs abgewartet werden, um Rechtssicherheit zu haben. Das Urteil wird in den nächsten Wochen erwartet.

Der EU-Generalanwalt hatte im Mai massive rechtliche Bedenken gegen die Mehrwegquote im deutschen Pfandsystem erhoben. Sollte der EuGH der Empfehlung folgen, was er in der Regel tut, würde das die Rechtsgrundlage des Einweg-Pfands generell wieder in Frage stellen, hoffen Handel und Industrie. Das Umweltministerium sieht das nach Angaben eines Sprechers allerdings anders.

Maren Peters

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