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Wirtschaft: Für alle Fälle

Bei Tod oder Krankheit: Wie Familien finanziell vorsorgen sollten.

Ungefähr 40 000 Menschen sterben in Deutschland jedes Jahr vor ihrem 50. Geburtstag. Hunderttausende weitere werden bis zur Mitte ihres Lebens krank und arbeitsunfähig. Für ihre Familien sind Tod oder schwere Krankheit nicht nur mit Trauer, Leid oder psychischer Belastung verbunden, sondern häufig auch mit enormen finanziellen Problemen.

Was passiert, wenn ein Elternteil mit 40 stirbt – und minderjährige Kinder hinterlässt? Oder einen Ehepartner ohne oder mit nur geringem Einkommen? Wer jung ist, beschäftigt sich ungern mit dem eigenen Tod. Doch eine gewisse Vorsorge ist Pflicht für alle, die Angehörige versorgen müssen – seien es nun traditionelle Familien, Alleinerziehende oder unverheiratete Partner beziehungsweise eingetragene Partnerschaften mit oder ohne Kinder.

RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

Wichtigste Absicherung bleibt die Risikolebensversicherung, die im Todesfall die größeren finanziellen Sorgen nimmt. Doch die 24 Millionen deutschen Haushalte, in denen zwei und mehr Personen leben, haben nach Zahlen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) nur 7,4 Millionen klassische Risikolebensversicherungen und gut drei Millionen Risiko-Zusatz-Versicherungen (zur kapitalbildenden Lebensversicherung) abgeschlossen. „Wichtig ist vor allem eine ausreichend hohe Versicherungssumme, die im Einzelfall individuell zu ermitteln ist“, sagt ein GDV-Sprecher. Je höher und jünger die Zahl der zu versorgenden Familienmitglieder und je größer die finanziellen Verpflichtungen (Hypotheken, Auto etc.) seien, desto höher sei die Versicherungssumme anzusetzen.

Wer etwa einen Immobilienkredit abzuzahlen hat, sollte sich so versichern, dass im Todesfall des Hauptverdieners (oder im Todesfall beider Eltern) die Restschuld komplett abgelöst werden könnte, die Kinder versorgt sind und ihre Ausbildung gewährleistet ist. Zwar können Ehepartner und Kinder (bis 18 Jahre, bei einer Ausbildung bis 27) mit einer Witwen- und (Halb-)Waisenrente rechnen, doch wird sie in den meisten Fällen kein auskömmliches Leben ermöglichen: Ehepartner (auch eingetragene Partner) erhalten nur 55 Prozent des Rentenanspruchs des verstorbenen Partners – ab 45 und nur dann, wenn dieser fünf Jahre lang gesetzlich rentenversichert war. Bei unverheirateten Paaren erhält der Partner nichts, auch Selbstständige sind unversorgt. Im Schnitt bringt die Witwenrente damit nicht mehr als etwa 18 Prozent vom letzten Bruttogehalt des Verstorbenen, vor allem bei jüngeren Versicherten mit noch geringerem Rentenanspruch.

Eine Risikolebensversicherung kann diese Lücken schließen, für vergleichsweise wenig Geld: Ein 30-jähriger Nichtraucher etwa zahlt, wenn er sein Leben bis zum 65. Geburtstag mit 400 000 Euro absichern will, bei den günstigsten Anbietern ab 35 bis 45 Euro pro Monat. Einen Risikoschutz über 100 000 Euro gibt es für etwa zehn Euro monatlich. Teurer wird es für Raucher, Menschen mit riskanteren Berufen oder Hobbys oder mit gesundheitlichen Problemen.

Nicht immer ist das Schnäppchenangebot einer Direktversicherung unter dem Strich am günstigsten. Wenig sinnvoll, sagen die Verbraucherzentralen, seien auch Kombipolicen, also Versicherungen, die Kapitalaufbau und Risikoschutz verbinden. Fast immer sei es günstiger und ertragreicher, Geldanlage und Risikoschutz zu trennen. Die Allianz rät: Nicht nur der Hauptverdiener sollte eine Risikolebensversicherung abschließen. Auch der Tod des anderen Elternteils kann zu hohen finanziellen Belastungen führen.

NOTGROSCHEN

Wichtig nicht nur für einen Todesfall, sondern auch für unvorhergesehene Krisen ist zudem der berühmte Notgroschen. Drei bis sechs Monatsgehälter, sagen Experten, sollte jeder auf der hohen Kante haben, um bei kleinen oder eben auch großen Katastrophen rasch und unproblematisch Geld zur Verfügung zu haben. Allerdings: Nach Umfragen des Marktforschungsinstitut TNS und Marktstudien des Finanzvermittlers Plansecur spart mehr als die Hälfte der Deutschen keine eiserne Reserve an und/oder hätte im Notfall auch Probleme, ein paar Tausend Euro innerhalb eines Monats aufzutreiben.

Der Bundesverband deutscher Banken empfiehlt deshalb, regelmäßig kleine Summen auf Konten zu deponieren, die leicht verfügbar sind, also vor allem als Tagesgeld. Ein Notgroschen in Festgeldern, Anleihen oder auch auf Sparbüchern mit begrenztem Zugriff sei nicht sinnvoll. Faustregel: Wer kann, sollte monatlich fünf Prozent vom Nettogehalt und 30 Prozent von Sonderzahlungen wie dem Urlaubsgeld in die Vorsorge stecken.

Nicht selten tut sich nach dem Tod des Ehepartners auch ein anderes Problem auf: Zwar ist Geld vorhanden, doch das Konto läuft auf den Namen des Verstorbenen oder Schwerkranken, womit der Ehepartner zunächst keinen Zugriff hat. Hier empfehlen sich gemeinsame Konten oder Bankvollmachten für den Todes- oder Krankheitsfall („Vollmacht über den Tod hinaus“ oder „Vollmacht zu Lebzeiten“). Ist der Kontoinhaber ohne jede Vollmacht schwer erkrankt, muss gar ein gerichtlich bestellter Betreuer entscheiden.

Ein weiteres Problem kann entstehen, wenn ein Elternteil stirbt und eine Immobilie vorhanden ist: Hat der Verstorbene kein Testament, so wird das Erbe auf Ehepartner und Kinder aufgeteilt. Will der Ehepartner die Liquidität der Familie durch Verkauf, Vermietung oder Belastung der Immobilie sichern, so geht dies nicht ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichts, das die Rechte der minderjährigen Erben vertritt. Wollen Eltern im Notfall handlungsfähig bleiben, sollten sie sich schriftlich zunächst gegenseitig zu Alleinerben deklarieren, am besten notariell besiegelt. Die Kinder erben dann erst nach dem Tod beider Eltern.

BERUFSUNFÄHIGKEITS-POLICE

Nicht nur Tod, sondern auch ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können Familien in ein finanzielles Desaster stürzen. Dagegen hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die aber ungleich teurer ist als der reine Risikoschutz. Jeder fünfte Arbeitnehmer muss vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder Seele streiken, sagen die Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Seit 2001 ist es vor allem für Menschen, die nach 1960 geboren sind, deutlich schwieriger, eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, so dass private Vorsorge notwendig ist. Wie hoch die Versicherungssumme (also die notfalls bezahlte monatliche Rente) sein sollte, lässt sich laut GDV nicht pauschal, sondern nur im Einzelfall sagen.

Eine Orientierung kann das Nettoeinkommen geben: Zwei Drittel bis drei Viertel davon kann eine BUV aufbringen, ohne den Versicherten bei der Zahlung der Policen finanziell zu überfordern, sagen die Verbraucherzentralen. Berücksichtigt sein will auch, dass Berufsunfähige dennoch ihre Altersvorsorge weiter bestreiten müssen. Will eine 30-jährige Apothekenangestellte bis 65 eine Berufsunfähigkeit mit einer Rente von monatlich 1500 Euro absichern, muss sie dafür monatlich zwischen 70 und 150 Euro aufbringen. Ein Dachdecker zahlt bereits das Zweieinhalb- bis Dreifache.

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