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Wirtschaft: Für Go-Karts wird die Piste eng

Das neue Produktsicherheitsgesetz tritt heute in Kraft / Mehr Schutz vor gefährlichen ErzeugnissenVON HEIKE JAHBERGDa hatten sich die Beamten nun endlich ein Herz gefaßt ­ und dann das.Neun Jahre ist es jetzt her, daß sich der Stuttgarter Regierungspräsident zu einer ungewöhnlichen Aktion entschloß.

Das neue Produktsicherheitsgesetz tritt heute in Kraft / Mehr Schutz vor gefährlichen ErzeugnissenVON HEIKE JAHBERG

Da hatten sich die Beamten nun endlich ein Herz gefaßt ­ und dann das.Neun Jahre ist es jetzt her, daß sich der Stuttgarter Regierungspräsident zu einer ungewöhnlichen Aktion entschloß.Mit öffentlichen Warnungen stellte die Behörde den schwäbischen Nudelhersteller Birkel an den Pranger.Der "Flüssigei-Skandal" zog weite Kreise: Er bescherte dem Unternehmen saftige Umsatzeinbußen.Aber auch die Amtsträger mußten Federn lassen.Das Vorpreschen der Beamten kosteten das Amt und das Land Baden-Württemberg später Millionen an Schadensersatz.Denn mit ihrer Offensive bewegten sich die Verbraucherschützer juristisch aufs Glatteis: Eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Warnung vor ­ angeblich ­ gefährlichen Produkten enthielt das Lebensmittelgesetz damals nicht. "Öffentliche Warnungen wären jetzt möglich", sagt Helga Kuhn, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) in Bonn.Denn mit dreijähriger Verspätung tritt am heutigen Freitag das Produktsicherheitsgesetz in Kraft, das den Behörden theoretisch den Rücken stärkt.Während Produktrückrufe und öffentliche Warnungen vor gefährlichen Waren früher weitestgehend in das Ermessen der Hersteller gestellt waren, können nun die Ämter selbst an die Öffentlichkeit gehen, den Rückruf unsicherer Produkte anordnen und den weiteren Verkauf untersagen.Doch ob die Beamten von diesen Möglichkeiten wirklich Gebrauch machen werden, steht noch in den Sternen.Denn jetzt sind die Bundesländer gefordert.Sie müssen das Gesetz umsetzen und festlegen, welche Behörde ­ ob Gewerbeaufsicht, Lebensmittelkontrolle oder Ordnungsamt ­ für den Verbraucherschutz zuständig sein soll."Hier ist noch nicht viel passiert", klagt Kuhn.Noch stehe die Reform "nur auf dem Papier". Dabei füllt das neue Produktsicherheitsgesetz eine wichtige Lücke.Das bereits bestehende Produkthaftungsgesetz regelt nämlich nur rückwirkend, welche Schadensersatzansprüche Verbraucher geltend machen können, wenn ein Hersteller ein fehlerhaftes Produkt in den Verkehr bringt.Das neue Gesetz soll nun dafür sorgen, daß überhaupt nur sichere Waren auf den Markt kommen.Dabei gilt das Produktsicherheitsgesetz als Netz, das all die Bereiche abdeckt, für die keine Sondervorschriften existieren.Für Arzneimittel, Lebensmittel oder Haushaltsgeräte bestehen bereits derartige Spezialgesetze.Einige Produkte fallen aber aus den bisherigen Rastern heraus.Dazu zählen etwa Go-Karts.Dank ihrer Motoren kommen die kleinen Flitzer auf beachtliche Geschwindigkeiten, ihre rotierenden Teile tragen aber oft keine Schutzabdeckung.Langes Haar oder ein Schal können sich schnell in Radachsen verheddern und den Fahrer blitzschnell strangulieren oder skalpieren, warnen die Verbraucherschützer.Da die Karts aber nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, unterliegen sie nicht dem Straßenverkehrsgesetz.Auch gegen Öllämpchen gibt es bisher keine gesetzliche Handhabe.Dabei schlägt auch hier die AgV Alarm: Nicht selten würden Kinder in der irrigen Annahme, die bunte, aromatisierte Brennflüssigkeit sei ein leckerer Fruchtsaft, ein Schlückchen trinken oder am Docht nuêkeln.Dabei reichten schon kleinste Mengen, um eine Lungenentzündung auszulösen, warnt man in Bonn.Als "Stimmungslicht" kommt man den Lampen mit dem Gerätesicherheitsgesetz, das auf technische Arbeitsmittel abzielt, bisher nicht bei. Die Freude über das neue Gesetz, das Lüêken wie diese jetzt schließen soll, ist jedoch getrübt.Denn schon wie im Fall der Reiserichtlinie, die Touristen gegen die Pleite ihres Reiseveranstalters schützt, hat sich der Gesetzgeber jahrelang Zeit gelassen, die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen."Man hat in Bonn offensichtlich Wichtigeres zu tun", kritisiert AgV-Sprecherin Kuhn.Dabei sollte die Regierung eigentlich gewarnt sein.Im Oktober vergangenen Jahres entschied der Europäische Gerichtshof, daß die Bundesrepublik für ihre Bummelei zahlen muß ­ Schäden, die Urlaubern durch die verspätete Umsetzung der Richtlinie entstanden sind, muß der Bund tragen.

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