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Wirtschaft: „Für Kleinanleger sind die Kosten eines Rechtsstreits zu hoch“

Aktienrechtler Noack fordert mehr Schutz für die Anleger – Unternehmen sollen für alle offiziellen Informationen, Manager bei Fahrlässigkeit haften

ULRICH NOACK

leitet den Lehrstuhl

für Bürgerliches Recht

und Wirtschaftsrecht

an der Universität

Düsseldorf

Foto: Promo

Herr Noack, sind Sie Aktionär der Deutschen Telekom?

Ja, aber nur ein ganz kleiner mit 64 TAktien.

Würden Sie wegen Falschinformationen beim dritten Börsengang auf Schadenersatz klagen?

Das lohnt nicht. Die Kosten für einen Rechtsstreit wären für mich viel zu hoch.

Angenommen, sie besäßen ein dickes Aktienpaket. Würden sie dann vor Gericht ziehen?

Warum nicht? Zwar kenne ich die Sachlage bei der Telekom nicht gut genug. Wären in dem Prospekt zur Ausgabe zusätzlicher Aktien aber falsche, irreführende Informationen enthalten oder wesentliche Angaben unterlassen worden, dann gäbe es einen Haftungsgrund und damit auch einen Grund zur Klage. Das steht in Paragraf 44 des Börsengesetzes.

Welche Erfolgschancen haben Klagen von Kleinaktionären?

Solange es um die Prospekthaftung geht, ist alles eindeutig geregelt. Ist der Prospekt falsch, muss ich innerhalb von drei Jahren meinen Anspruch auf Ersatz eines entstandenen Schadens einklagen. Sonst droht die Verjährung. Telekom-Aktionäre müssten sich deshalb beeilen. Die Emission war im Frühsommer 2000.

Den Nachweis, dass falsche Angaben gemacht worden sind, muss aber immer der Kläger führen?

Er muss nachweisen, dass wesentliche Angaben unrichtig waren. Das Problem wird oft sein, an die notwendigen Informationen zu kommen. In den meisten Fällen geht es aber um etwas anderes: Dass der Vorstand gut über sich berichtet, das Gute aber nicht wahr ist.

Sie meinen ganz allgemein irreführende Informationen über das Unternehmen in der Öffentlichkeit?

Da sind inzwischen die Rechte der Aktionäre ein wenig gestärkt worden. Seit dem vergangenen Sommer haften Aktiengesellschaften auch für unterlassene und unwahre Pflichtmitteilungen für den Finanzmarkt, die Ad-hoc-Meldungen. Das Wertpapierhandels-Gesetz wurde entsprechend verschärft.

Lohnt es sich, Klagen mit anderen Aktionären zu bündeln?

Das kann man machen, um gemeinsam juristischen Beistand zu nutzen. Aber nach deutschem Recht klagt jeder für sich. Sammelklagen gibt es nicht.

Sollte es so etwas geben?

Im Grunde ja. Wenn solche Klagen als Musterverfahren und nicht als Zwangsverfahren verstanden werden.

Was muss auf jeden Fall verbessert werden, um die Rechte der Anleger zu stärken?

Die Unternehmen sollten über die Ad-hoc-Meldungen hinaus für falsche offizielle Kapitalmarktinformationen haften. Dazu zählen etwa autorisierte Zeitungsinterviews. Außerdem brauchen wir Regelungen, dass Aktionäre die Manager für Misswirtschaft zur Rechenschaft ziehen können.

Das können heute nur Investoren, die mindestens zehn Prozent der Aktien oder eine Million Euro Grundkapital kontrollieren. Kein Thema für Kleinaktionäre.

Deshalb sollten wir diese Werte reduzieren auf ein Prozent oder 100 000 Euro Grundkapital. Und wir müssen das Internet nutzen, damit Kleinaktionäre ihre Anteile so bündeln können, dass sie diese immer noch hohen Schwellen auch erreichen. Warum richten die Aktiengesellschaften auf ihren Webseiten keinen entsprechenden Link ein? Dort kann sich jeder Aktionär einbuchen, der mitmachen will.

Sollten Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte auch persönlich gegenüber dem Anleger haften?

Wer Falschinformationen lanciert, sollte auch zur Rechenschaft gezogen werden. Wir dürfen aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Das sollte auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Fälle beschränkt sein.

Das Gespräch führte Dieter Fockenbrock.

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