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FÜRS AUSLAND: Auf Englisch

DAS ZEUGNIS„Arbeitszeugnisse sind besonders im angelsächsischen Sprachraum eher unüblich“, sagt Arnulf Weuster, Dozent für Organisationslehre und Personalwirtschaft an der FH Offenburg. Trotzdem seien Arbeitgeber natürlich auch dort daran interessiert, Informationen über den Bewerber zu erhalten, die über dessen eigene Angaben hinausgehen.

DAS ZEUGNIS

„Arbeitszeugnisse sind besonders im angelsächsischen Sprachraum eher unüblich“, sagt Arnulf Weuster, Dozent für Organisationslehre und Personalwirtschaft an der FH Offenburg. Trotzdem seien Arbeitgeber natürlich auch dort daran interessiert, Informationen über den Bewerber zu erhalten, die über dessen eigene Angaben hinausgehen. In der Regel rufen die Personaler dazu ehemalige Arbeitgeber an. Zeugnisse gibt es nur in Form des „Letter of Reference“, dem Referenzschreiben, das keine Noten, dafür aber Empfehlungen enthält. Deutsche Bewerber sollten jedoch formal beim deutschen Arbeitszeugnis bleiben.

DIE ÜBERSETZUNG

Der Anspruch, vom deutschen Arbeitgeber ein fremdsprachiges Zeugnis zu erhalten, besteht nur dann, wenn die Fremdsprache das Arbeitsverhältnis „maßgeblich“ geprägt hat. Ist dies nicht der Fall und der Arbeitgeber nicht in der Lage, ein englischsprachiges Zeugnis auszustellen, sollte man sich mit der deutschen Version an ein Übersetzungsbüro wenden und den englischen Text gegebenenfalls notarisch beglaubigen lassen.

DIE PROFIS

Man sollte Büros auswählen, für die solche Übersetzungen Routine sind. Nur wer sich sehr gut mit Zeugnissprache und Fremdsprache auskennt, kann sich selbst ans Werk machen. Der Zeugnis-Code ist nur schwer zu übersetzen. AM

Literatur: A. Weuster, B. Scheer: „Arbeitszeugnisse in Textbausteinen Deutsch – Englisch: Rationelle Erstellung, Analyse, Rechtsfragen“

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