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Viele Menschen arbeiten in Büros.

© dpa

Fürs Leben LERNEN (10): Eine Arbeit aufnehmen

Ohne Arbeit verdienen wir kein Geld. Doch ab wann darf man arbeiten? Und was steht im Arbeitsvertrag? Ein Basisratgeber und der letzte Teil unserer Serie.

Ich bin auf der Arbeit, nicht auf der Flucht. Sich legen bringt Segen. Sprüche wie diese zieren oft deutsche Büros. Dabei ist Arbeit wichtig. Nicht nur um Geld zu verdienen, sondern auch um sich weiterzuentwickeln, Selbstbewusstsein aufzubauen und seinen Platz in der Gesellschaft zu finden.

Worum geht es?

Arbeit ist ein großer Begriff. Eigentlich arbeitet man ständig. Wenn Schüler für Klausuren lernen, ist das Arbeit. Wenn man zu Hause kocht oder putzt, ist auch das Arbeit – allerdings bekommt man dafür in aller Regel kein Geld. Wir wollen uns in unserem letzten Serienteil um bezahlte Arbeit kümmern, um Arbeitsverträge, Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Wie geht es?

Schon mit 13 Jahren dürfen Schüler leichte Arbeiten gegen Geld ausführen, etwa Zeitungen austragen, mit Hunden Gassi gehen oder Nachhilfe geben. Ab 15 kann man richtig arbeiten. Arbeitsverträge können junge Leute allerdings erst mit 18 Jahren selber schließen, vorher müssen die Eltern (mit) unterschreiben. Zwar sind auch mündliche Arbeitsverträge wirksam, aber für Arbeitnehmer ist es besser, die Vereinbarungen schwarz auf weiß zu haben.

Brauche ich das?

Auf jeden Fall. Der Arbeitsvertrag enthält wichtige Informationen: Als was arbeite ich? Wie viel verdiene ich? Wie viel Urlaub habe ich? Wie lang ist die Arbeitszeit? Gibt es eine Probezeit? Oft wird in Arbeitsverträgen auf Tarifverträge verwiesen. Das sind Vereinbarungen, die Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden oder großen Unternehmen für bestimmte Branchen oder für die Mitarbeiter dieses Unternehmens geschlossen haben. Die Regelungen in den Tarifverträgen sind für Arbeitnehmer fast immer besser als die gesetzlichen Vorschriften. Diese gelten, falls es keine anderen vertraglichen Vereinbarungen gibt.

Nach dem Gesetz haben Arbeitnehmer, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten, 24 Tage Urlaub. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Tage. Auch die Arbeitszeit ist gesetzlich geregelt und kann bis zu 48 Stunden in der Woche betragen. Pro Tag sind bis zu acht Stunden erlaubt, ausnahmsweise auch mal zehn. Gesetzlich geregelt ist auch, dass der Arbeitgeber seinen Beschäftigten auch dann den Lohn weiterzahlt, wenn jemand krank wird. Das gilt für sechs Wochen.

Was muss ich sonst noch wissen?

Auch wer Teilzeit arbeitet oder einen Minijob hat, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung, Urlaub und Kündigungsschutz. Apropos Kündigungsschutz: Bei einem Arbeitsvertrag, der auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen ist, kann der Arbeitnehmer jederzeit kündigen. Bei Betrieben, die mehr als zehn Beschäftigte haben, brauchen Arbeitgeber für eine Kündigung einen Kündigungsgrund. Die Gründe können betriebsbedingt sein (Stellen werden wegen Auftragsmangels abgebaut), verhaltensbedingt (Arbeitnehmer arbeitet schlecht, kommt ständig zu spät) oder personenbedingt sein (Arbeitnehmer ist krank und wird auch nicht mehr gesund).

Mit diesem Teil endet unsere Serie. Sie wollen mehr wissen? Auf der Verbraucherseite am kommenden Montag im gedruckten Tagesspiegel sagen wir Ihnen, wo Sie weitere Informationen bekommen und wer Ihnen bei Problemen hilft.

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