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Wirtschaft: Fusionen: EU gibt nach

Die EU-Wettbewerbshüter wollen bei der bevorstehenden Reform der europäischen Fusionskontrollverordnung Streit mit den EU-Mitgliedstaaten vermeiden. Nach Informationen des Handelsblatts verzichtet die EU-Behörde deshalb darauf, die wettbewerbsrechtliche Genehmigung von Unternehmenszusammenschlüssen weitgehend in Brüssel zu konzentrieren.

Die EU-Wettbewerbshüter wollen bei der bevorstehenden Reform der europäischen Fusionskontrollverordnung Streit mit den EU-Mitgliedstaaten vermeiden. Nach Informationen des Handelsblatts verzichtet die EU-Behörde deshalb darauf, die wettbewerbsrechtliche Genehmigung von Unternehmenszusammenschlüssen weitgehend in Brüssel zu konzentrieren. Vor allem die großen Mitgliedstaaten hatten gegen dieses Vorhaben protestiert, weil sie eine Entmachtung ihrer nationalen Kartellämter befürchten. Die EUKommission bestehe nun nicht mehr darauf, mehr Fusionsfälle als bisher an sich zu ziehen, sagte ein hochrangiger Kartellrechtsexperte in Brüssel. Die für die Brüsseler Zuständigkeit maßgeblichen Umsatzschwellen in der EU-Fusionsverordnung sollten nicht gesenkt werden. Laut EU-Verordnung müssen Firmenzusammenschlüsse in Brüssel geprüft werden, wenn der gemeinsame Jahresumsatz der beteiligten Unternehmen die Schwelle von fünf Milliarden Euro überschreitet. Wenn die Umsatzschwelle auf zwei Milliarden Euro gesenkt worden wäre, müsste die EU-Wettbewerbsbehörde doppelt so viele Fusionsfälle prüfen wie bisher.

Völlig unverändert soll die EU-Fusionskontrollverordnung allerdings nicht bleiben. Die Brüsseler Wettbewerbshüter wollen mehr Zugriff haben auf Zusammenschlüsse mit europäischer Dimension als bisher. Wenn ein Unternehmen in drei oder mehr EU-Staaten eine Fusionsgenehmigung beantragt, soll der Fall künftig automatisch an Brüssel überwiesen werden. Bislang ist eine solche Überweisung des Falles von den nationalen Kartellämtern an die EU nur unter bestimmten, sehr kompliziert formulierten Bedingungen möglich. Deshalb könne die EU nur ein Viertel solcher Fusionsfälle kontrollieren, hieß es in Brüssel.

Zugleich will die EU-Kommission dafür sorgen, dass Fusionsfälle von nationaler oder lokaler Bedeutung automatisch bei den nationalen Aufsichtsbehörden landen. Die komplizierten Rücküberweisungsvorschriften an die nationalen Kartellämter müssten vereinfacht werden. Die EU-Kommission denkt außerdem darüber nach, die strenge Fristenregelung bei der Prüfung von Fusionen zu lockern. Die Vorschläge der EU-Kommission zur neuen Fusionskontrollverordnung will Wettbewerbskommissar Mario Monti im Dezember vorstellen. Verabschiedet werden soll die Verordnung spätestens im Sommer 2002. Die EU-Kommission muss dafür eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten gewinnen.

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