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Platzverweis. Wer eine Krankheit vortäuscht und abends zum Public Viewing geht, dem droht die fristlose Kündigung. Foto: Fotolia

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Fußball-EM: Wann der Chef die rote Karte zeigt

Am Freitag beginnt die Fußball-EM: Welche Ansprüche Arbeitnehmer haben, um die Spiele sehen zu können – und welche nicht.

Am Freitag beginnt die Fußball-Europameisterschaft – und die deutschen Fans haben Glück: Keine Vorrundenpartie der Deutschen Nationalmannschaft findet an einem Nachmittag unter der Woche statt. Nur abends, um 18 oder 21 Uhr, laufen die deutschen Spieler aufs Feld. Was aber ist mit jenen, die Spanien gegen Tschechien sehen wollen, oder Italien gegen Schweden? Wochentags, um 15 Uhr. Und welche Rechte haben jene, die lange arbeiten müssen? Ein Überblick.

SPIELE GUCKEN

Generell können Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sie die EM-Spiele während der Arbeitszeit zumindest akustisch mitverfolgen können. „Beeinträchtigt das die Arbeitsleistung nicht, werden Arbeitgeber in der Regel nichts dagegen haben, wenn das Radio parallel zur Arbeit an ist“, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Die Arbeitsatmosphäre darf allerdings nicht gestört werden – ebenso wenig Telefonate oder Kundengespräche. Um Irritationen beim Vorgesetzten zu vermeiden, sollten Mitarbeiter vorher um Erlaubnis fragen.

Anders sieht es aus, wenn jemand die Spiele während der Arbeitszeit im TV sehen möchte. Die Konzentration ist dabei stärker beeinträchtigt und deswegen auch die Arbeitsleistung. Ist der Chef einverstanden, können Arbeitnehmer die EM am Bildschirm verfolgen. Ist der Chef dagegen, müssen Fußballfans das akzeptieren. Was Live-Ticker im Internet betrifft, kommt es darauf an, wie die private Internetnutzung im Betrieb geregelt ist. Ist dies prinzipiell erlaubt, entscheidet letztlich das Ausmaß: Schaut ein Arbeitnehmer ein komplettes Spiel per Stream, kann er vom Vorgesetzten abgemahnt werden.

FLEXIBLE ZEITEN

Rechtlich gesehen haben Arbeitnehmer auch keinen Anspruch darauf, dass die Arbeitszeiten wegen der EM verändert werden. Im Gegensatz zu religiösen Festen ist die Wahrnehmung von fußballerischen Interessen nicht durch das Grundgesetz geschützt. Solange im Arbeitsvertrag keine ganz bestimmten Arbeitszeiten vereinbart worden sind, kann der Arbeitgeber aber trotzdem flexibel sein. Ein möglicher Kompromiss kann sein, vor- oder nachzuarbeiten und die Pausen anzurechnen. „Reden geht immer“, sagt Meier.

Eine andere Möglichkeit sei es, mit dem Betriebsrat zu sprechen. Manchmal gebe es Ausnahmevereinbarungen. Am einfachsten sei es für Mitarbeiter, wenn es eine Gleitzeitregelung gibt. Wenn die Spiele außerhalb der Kernarbeitszeit stattfinden, sei keine Diskussion notwendig.

ÜBERSTUNDEN

Für einen Fußballfan ist die Europameisterschaft wahrscheinlich eine günstige Zeit, um Überstunden abzubauen. Das ist auch kein Problem – solange es im Betrieb deswegen nicht zu persönlichen Engpässen oder Produktionsschwierigkeiten kommt. Ein anderer Punkt: Ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass man bei Bedarf Überstunden machen muss, gilt das auch während der EM. Mitarbeiter, die auf Anordnung des Chefs länger bleiben müssen, dürfen aber generell nicht mehr als zehn Stunden am Tag arbeiten.

URLAUB

Wer kein Spiel verpassen möchte, kann sich für die EM-Wochen Urlaub nehmen. Hat der Arbeitgeber diesen gewährt, kann sich der Arbeitnehmer auf die Zusage verlassen. Auch wenn plötzlich weitere Kollegen freihaben wollen. Schwierig wird es, wenn Beschäftigte ihren Urlaub nur stundenweise beantragen, um einzelne Spiele zu verfolgen.

Ein anderes Problem ergibt sich dann, wenn jemand beispielsweise eine Karte gewinnt und kurzfristig zu einem Spiel gehen kann. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber auch dann den Urlaub gewähren. Die Gründe dagegen müssten wirklich dringlich sein. „Selbst dann kann der Betroffene aber noch zum Arbeitsgericht gehen und wird wahrscheinlich Erfolg haben“, erklärt Meier.

BLAU MACHEN

Wer keinen Urlaub bekommt und seinen Dienst auch nicht tauschen kann, sollte auf keinen Fall blaumachen. „Wer eine Krankheit vortäuscht und dann zum Public Viewing geht, kann gekündigt werden“, sagt Meier. Das sei eine vorsätzliche Arbeitsverweigerung.

Gleiches gilt für die Krankschreibung vom Arzt. Wenn der Chef den Urlaubsantrag abgelehnt hat und der Arbeitnehmer daraufhin den gelben Schein vorlegt, spricht auch das für eine Lüge. Kann der Arbeitnehmer nicht beweisen, dass er wirklich krank ist, droht die sofortige Entlassung.

BESONDERE DIENSTE

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts gibt es in Deutschland mehr als sechs Millionen Erwerbstätige, die im Schichtdienst arbeiten. Sie müssen auch abends, nachts und am Wochenende arbeiten – wenn die meisten EM-Spiele stattfinden. In Fabriken oder Supermärkten kann der Arbeitgeber Spätschichten unterbrechen oder verkürzen – er muss es aber nicht.

Eine Alternative ist es, Schichten zu tauschen. Im Bereitschaftsdienst spricht zunächst einmal nichts dagegen, Fußball zu schauen. Ob nun in der Firma, der Klinik oder zu Hause. Das gilt zumindest so lange, wie das Fußballinteresse die Arbeit nicht behindert. Eine Krankenschwester oder ein Arzt dürfen aber nicht etwa zu spät zur OP kommen, nur weil sie noch den Schlusspfiff abwarten wollen.

Egal um welchen Punkt es geht: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten vorab die wichtigsten Fragen zur EM klären. Arbeitsexperten raten Chefs, kompromissbereit zu sein. Ein paar Lockerungen – oder auch das gemeinsame Fußballschauen – könnten dem Team und der Beziehung zwischen Chef und Mitarbeitern guttun. Die Motivation der Mitarbeiter kann erhöht und das Betriebsklima verbessert werden. Außerdem sei es ein Zeichen von Wertschätzung für die tägliche Arbeit.

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