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Wirtschaft: Gammelfleisch wird eingefärbt

Damit sollen die Verbraucher geschützt werden. Außerdem fordern die Minister mehr Rechte für Bahn-Kunden

Berlin - Nach den jüngsten Gammelfleischskandalen sollen zum Schutz der Verbraucher Schlachtabfälle künftig eingefärbt werden. Das teilte der baden- württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) am Freitag nach einer zweitägigen Konferenz mit seinen Amtskollegen der Länder und Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) mit.

Zudem forderten die Minister Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf, den Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung und die Entschädigung der Bahn-Kunden bei Zugverspätungen zu verbessern. Angesichts der jüngsten Rückrufaktionen bei Spielzeug aus China sprachen sich die Minister zudem für schärfere Sicherheitsprüfungen bei Importen in die EU aus. Das deutsche GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ soll europaweit eingeführt werden.

Gammelfleisch. Damit Schlachtabfälle nicht illegal weiterverarbeitet werden können, sollen sie künftig farblich oder durch Geruchsstoffe gekennzeichnet werden. Die Verbraucherschutzminister machen sich für eine Lösung auf EU-Ebene stark, notfalls soll aber die Regierung eine nationale Kennzeichnungspflicht erlassen. Thilo Bode, Chef der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, sprach von einer „Symbolpolitik, die dem Verbraucher nichts nützt“. Eine Pflicht zur Einfärbung der Abfälle müsste europaweit gelten. Ansonsten könne man altes Fleisch exportieren, im Ausland umdeklarieren und wieder nach Deutschland einführen. Auch Seehofer räumte ein: „Ein wirkliches Sicherheitsnetz werden wir nur haben, wenn es europäisch ist.“

Dagegen begrüßen die Lebensmittelkontrolleure die Markierungspflicht. „Das hilft uns, genauer zu kontrollieren“, sagte Harry Sauer, Vizechef des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, dem Tagesspiegel. Dennoch werde das Einfärben allein Gammelfleischskandale nicht verhindern. Das sei nur mit einer höheren Prüfdichte und mehr Personal möglich. Zu den 2500 Kontrolleuren, die derzeit bundesweit im Einsatz sind, seien 1000 bis 1500 weitere Stellen nötig.

Fahrgastrechte.
Die von Ministerin Zypries vorgestellten Eckpunkte für ein neues Fahrgastrecht reichen den Verbraucherministern nicht. Während Zypries nach dem Vorbild einer entsprechenden EU-Verordnung den Bahnkunden erst ab einer einstündigen Verspätung eine Entschädigung einräumen will, wollen die Verbraucherminister die Bahnbetreiber bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten in die Haftung nehmen. Bei einer Verspätung von einer halben Stunde sollen die Kunden 25 Prozent, bei einer Stunde 50 Prozent des Fahrpreises ersetzt bekommen. Zypries will aber weniger zahlen und hält auch weiterhin an ihren Eckpunkten fest. „Wir orientieren uns am europäischen Recht“, sagte ein Sprecher am Freitag.

Telefonwerbung. Auch bei der unerlaubten Telefonwerbung bleibt die Ministerin bei ihrem Entwurf. Zypries will künftig Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 50 000 Euro ahnden und das Widerrufsrecht für am Telefon geschlossene Verträge ausweiten. Die Verbraucherminister fordern darüber hinaus, dass Verträge, die durch unerlaubte Anrufe zustande kommen, erst dann wirksam werden, wenn die Kunden sie später schriftlich bestätigen.

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