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Wirtschaft: Gasag im Parlament

Senat vor Gericht erfolgreich / Abgeordnetenhaus kann entscheiden BERLIN (dw).Die Privatisierung der Gasag hat am Dienstag vor dem Landgericht eine der letzten größeren Hürden überwunden.

Senat vor Gericht erfolgreich / Abgeordnetenhaus kann entscheiden BERLIN (dw).Die Privatisierung der Gasag hat am Dienstag vor dem Landgericht eine der letzten größeren Hürden überwunden.Die Vorsitzende Richterin der 13.Zivilkammer wies einen Antrag auf einstweilige Verfügung zurück, mit denen die Energiekonzerne RWE und Ruhrgas Berlins größten Vermögensverkauf vorerst stoppen wollten.Damit kann das Berliner Abgeordnetenhaus am Donnerstag über den Kaufvertrag, der rund 1,41 Mrd.DM für die Landeskassen bringen soll, entscheiden."Wir kommen jetzt mit dem Gasag-Geschäft ins Parlament", sagte Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing nach dem Gerichtsentscheid. Berlins größter Vermögensverkauf kann allerdings erst vollständig abgewickelt werden, wenn der zukünftige Hauptaktionär Gaz de France seine wettbewerbsrechtlichen Probleme mit dem Bundeskartellamt geklärt hat.Streitpunkt ist die direkte 25,5-prozentige Beteiligung der Franzosen an dem Umland-Gasversorger EMB, die zu einer marktbeherrschenden Stellung führen könnte.Der Ausgang der vorbeugenden Fusionskontrolle ist noch offen.Der Leiter der achten Beschlußabteilung, Kurt Makert, wies darauf hin, daß Gaz de France über ihre direkte Beteiliung hinaus, noch rund 24 Prozent der EMB-Anteile der Kommunen treuhänderisch halte.Rechnerisch sei der Anteil der Franzosen an der EMB daher fast 50 Prozent.Der Vize-Präsident des französischen Gaskonzerns, Jacques Deyirmendijan, war noch am Dienstag aus Paris herbeigeeilt, um mit den Wettbewerbshütern über die Lösung dieses Problems zu verhandeln. RWE und Ruhrgas hatten mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung ihre Rechte aus dem Konsortialvertrag von 1994 sichern wollen.Strittig war, ob den beiden Minderheitsaktionären auch nach dem Ausstieg des Landes Sitze im Gasag-Aufsichtsrat garantiert werden müssen.Das Landgericht folgte jedoch der Rechtsauffassung des Senats.Danach ist das Land frei, seine Gasag-Anteile zu verkaufen, ohne die neuen Anteilseigner an den alten Konsortialvertrag zu binden.Ob Ruhrgas und RWE im Gasag-Aufsichtsrat vertreten bleiben, hängt nun vom Goodwill von Bewag/Gaz de France ab, die in der Hauptversammlung die Mehrheit stellen.

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