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Wirtschaft: Gefahr für die Freiheit im Internet

Vergangenen Dienstag stellte das oberste australische Zivilgericht fest, dass Beleidigungsklagen dort verhandelt werden können, wo der Schaden entsteht. Das hat weitreichende Konsequenzen für die freie Meinungsäußerung, ob von einem großen Medienkonzern oder von einer Privatperson.

Vergangenen Dienstag stellte das oberste australische Zivilgericht fest, dass Beleidigungsklagen dort verhandelt werden können, wo der Schaden entsteht. Das hat weitreichende Konsequenzen für die freie Meinungsäußerung, ob von einem großen Medienkonzern oder von einer Privatperson. Theoretisch könnte Ihnen nach einer unbedachten Äußerung auf Ihrer FamilienHomepage, am falschen Ort gelesen, ein Prozess im Ausland drohen.

Im vorliegenden Fall geht es um eine Klage wegen angeblicher Diffamierung des australischen Bergbaumagnaten Joseph Gutnick. Der Herausgeber des beschuldigten Barron’s Magazins, Dow Jones, wollte ein US-Gericht als Verhandlungsort geltend machen, da sich Publikationsort und Internet-Server dort befinden. Das australische Gericht entschied, dass Dow Jones nach den Gesetzen von Gutnicks Heimat-Bundesstaates Victoria/Australien verklagt werden kann, da der Text dort heruntergeladen wurde. Dow Jones versuche, „den Bewohnern Australiens eine amerikanische Rechtshegemonie in Bezug auf Internetpublikationen aufzuzwingen“, so einer der Richter. Unserer Ansicht nach ist es jedoch der Richter, der eine Rechtshegemonie ausübt, indem er zur Einhaltung des australischen Gesetzes anhält.

In den USA hat das Recht auf freie Meinungsäußerung einen hohen Stellenwert, was einen Prozess wegen Verleumdung schwierig macht. Dass die Beweislast beim Kläger liegt, ist ein Grund dafür, dass so viele Internetseiten, die gegen repressive Regimes agitieren, in den USA ansässig werden. In Großbritannien und dem Commonwealth ist es umgekehrt: Beweise muss der Angeklagte erbringen. Der vorliegende Fall ist eine Einladung zu Schadensersatzforderungen aus aller Welt.

Es ist klar, dass die Welt kleiner wird und dass es zu einem gewissen Grad willkürlich ist, die Rechtsprechung auf den Publikationsort festzulegen. Aber immerhin ist es eine klare Regel. Es lässt sich nicht durchsetzen, dass jeder, der im Netz publiziert, die Gesetze von 190 Ländern beachtet. Das australische Gericht hat dabei versagt, die Gesetze den Veränderungen durch das Internet vernünftig anzupassen. Sollte das Schule machen, wird sich das als Dämpfer für die Redefreiheit erweisen.

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