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Der Wurm drin. Apple nutzt Widersprüche im internationalen Steuerrecht – auch Deutschland entgeht dadurch viel Geld. Foto: AFP

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Gegen die Steuertricks der Konzerne: OECD knöpft sich Apple & Co. vor

Multinationale Unternehmen wie Apple oder Google nutzen zahllose Kniffe, um ihre Steuerlast zu drücken. Damit soll nun Schluss sein.

Das Ziel ist ambitioniert: Steuern sollen künftig da gezahlt werden, wo Wertschöpfung stattfindet. Nach diesem Leitsatz wollen die Steuerexperten der Industrieländer-Organisation OECD erreichen, dass Gewinne multinationaler Konzerne bald nicht mehr steuerfrei auf den Bermudas landen. Apple müsste dann dort Steuern zahlen, wo der IT-Konzern seine Software entwickelt; Google an den Orten, an denen seine Mathematiker an Algorithmen tüfteln.

Die OECD hat Ende vergangener Woche ihren mit Spannung erwarteten Aktionsplan für den Kampf gegen legale Steuergestaltung und Gewinnverlagerung (englische Abkürzung: BEPS) fertiggestellt. Der vertrauliche Bericht, der dem „Handelsblatt“ vorliegt, unterbreitet den G-20-Finanzministern auf 54 Seiten Vorschläge, wie einzelne Staaten, aber auch die G 20 gemeinsam, erreichen können, dass nicht nur Doppelbesteuerung verhindert wird – sondern auch die doppelte Nichtbesteuerung von Firmengewinnen.

„Das BEPS-Projekt markiert einen Wendepunkt in der Geschichte internationaler Steuerkooperation“, heißt es in dem OECD-Bericht. Tatsächlich beschreibt er recht genau die gängigen Instrumente, die Steuergestalter weltweit nutzen: Zinsen, Lizenzgebühren, konzerninterne Verrechnungspreise sind die beliebtesten Vehikel zur Gewinnverlagerung. Und das gezielte Ausnutzen unterschiedlicher nationaler Steuersysteme.

Der Bericht enthält einen Zeitplan, bis wann welche Arbeiten erledigt sein sollen: Bis September 2014 soll es ein Konzept zur Besteuerung von Internetfirmen geben, die sich besonders leicht vor dem Steuernzahlen drücken können. Empfehlungen für Staaten, wie sie am besten ihr Steuersystem umbauen, folgen ein Jahr später. Für eine Organisation, die ihre Pläne mit 34 Mitgliedern und weiteren interessierten Ländern abstimmen muss, sind die Pläne sehr konkret.

Über den Leitsatz, Wertschöpfung und Steuerzahlung eng zu verbinden, dürfte sich vor allem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) freuen. Sie hatte während des G-8-Gipfels vor zwei Wochen in Nordirland die Befürchtung geäußert, dass der Kampf gegen legale Steueroptimierung dazu führen könnte, dass deutsche Firmensteuern künftig in jene Länder abfließen, in denen die deutsche Exportindustrie besonders viel verkauft. Volkswagen etwa würde dann nicht mehr 50 Prozent seiner Steuern in Deutschland zahlen, wo der Konzern nur 13 Prozent seines Gewinns erzielt, sondern großenteils in China, seinem größten Markt.

Die Bundesregierung sieht sich im Vergleich zu den USA und Großbritannien weniger stark durch Steuergestaltung betroffen. „Es geht uns bei dem Thema um bessere Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Industrie“, hieß es im Finanzministerium. Im Klartext: Der IT-Konzern SAP, der in Deutschland brav Steuern zahlt, soll keinen Nachteil gegenüber seinem US-Konkurrenten Oracle haben, der gezielt Steueroasen nutzt. Gleiches gilt für Siemens und General Electric aus der Elektrobranche.

International wollen die BEPS-Bekämpfer für Zinsen einen Steuerstandard schaffen: Heute gelten Zinsausgaben in einem Land als steuerlich abzugsfähige Kosten, in einem anderen als steuerfreie Dividenden – das ist ein Anreiz, Gewinne international steuersparend zu verlagern. Ähnliches gilt für Lizenzgebühren.

Ein zentraler Punkt ist außerdem ein größeres Maß an Transparenz: Alle OECD-Staaten sollen gezielt Informationen über Steuertricks von Firmen sammeln und an eine OECD-Datenbank weitergeben. Ein derartiges Projekt gibt es zwar schon seit den 1990er Jahren, es wurde aber nicht konsequent umgesetzt.

Unter Druck dürften einmal mehr die europäischen Steueroasen Niederlande und Irland geraten. Sie räumen Konzernen vielfältige Wahlmöglichkeiten ein, wie sie ihre Steuern gestalten wollen. Irland stellte es gar Apple frei, überhaupt keinen steuerlichen Konzernsitz anzugeben. Solche Wahlmöglichkeiten will die OECD künftig unterbinden. Ohnedies gilt Irland EU-intern als Problemfall wegen seiner extrem niedrigen Unternehmensteuern. Alle Versuche, das Land davon abzubringen, schlugen bislang fehl.

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