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Wirtschaft: Gehaltspfändung: Schuldner dürfen mehr Einkommen behalten

Die Bundesregierung hat die Grenzen für die Pfändung des Arbeitseinkommens von Schuldnern angehoben. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen.

Die Bundesregierung hat die Grenzen für die Pfändung des Arbeitseinkommens von Schuldnern angehoben. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen. Damit kann künftig bei nicht unterhaltspflichtigen Schuldnern das Einkommen erst ab 1800 Mark im Monat gepfändet werden; bisher lag diese Grenze bei rund 1200 Mark. Zudem soll der Pfändungsfreibetrag künftig jeweils am Jahresbeginn der Inflation angepasst werden. "Obwohl die Kosten für die Lebenshaltung seit 1991 um rund 23 Prozent gestiegen sind, wurden die Pfändungsfreigrenzen seit 1992 nicht mehr angehoben", sagte Däubler-Gmelin. Die sei vor allem für Geringverdienende eine Belastung. Zugleich werde mit der Anhebung sicher gestellt, dass ein erwerbstätiger Schuldner trotz Pfändung mehr im Geldbeutel behält als wenn er die Arbeit aufgeben und Sozialhilfe beziehen würde.

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