zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Geld ausgeben, um zu sparen

Handwerker bestellen, eine neue Brille kaufen – das senkt die Steuerlast für 2010

So paradox es klingt: Manchmal muss man Geld ausgeben, um Geld zu sparen – zumindest wenn es um Steuern geht. Wer jetzt noch investiert, kann so möglicherweise die Steuerlast für 2010 mindern.

HANDWERKER BESCHÄFTIGEN

Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen: Zersprungene Fliesen im Bad austauschen, neue Tapeten im Wohnzimmer – jetzt ist der Moment, solche Vorhaben in die Tat umzusetzen. Denn bei Schönheitsreparaturen im Haus kann die Handwerkerrechnung zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Sämtliche Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten dürfen dabei geltend gemacht werden. Maximal 1 200 Euro pro Jahr können so von der Steuer abgezogen werden. Als Schönheitsreparatur gelten etwa das Streichen von Heizkörpern, Türen oder Wänden oder Tapezieren, nicht aber ein neuer Teppich, neue Fenster oder umfangreiche Fassadenarbeiten.

GELD VERSCHENKEN

Auch wer Geld verschenkt, kann es sich dadurch sichern. Damit das funktioniert, müssen die Beschenkten die eigenen, noch nicht erwerbstätigen Kinder sein. Eine Beispielrechnung: Ein Sparguthaben von 100 000 Euro, angelegt in Bundesschatzbriefen, bringt bei vier Prozent Rendite 4 000 Euro Zinsen pro Jahr. Ein Erwachsener kann davon nur 801 Euro per Freistellungsauftrag steuerfrei kassieren. Auf den restlichen Betrag fällt die Abgeltungssteuer an, damit gehen rund 900 Euro an den Fiskus. Überträgt ein Elternteil das Ersparte dagegen dauerhaft auf den Nachwuchs, werden gar keine Steuern mehr fällig – denn jedes Kind kann 8 841 Euro steuerfrei verdienen. Eine solche Schenkung ist übrigens bis zu einem Wert von 400 000 Euro steuerfrei. Über diesem Wert greift die Schenkungssteuer.

WERBUNGSKOSTEN AUSREIZEN

Wer nicht selbstständig beschäftigt ist, kann pro Jahr 920 Euro Werbungskosten pauschal von der Steuer abziehen, den sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag. Oft lohnt es sich aber auszurechnen, ob die tatsächlichen Werbungskosten diese Summe übersteigen. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben für Bewerbungsunterlagen, Beiträge zu Berufsverbänden, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz sowie die Kosten für ein Arbeitszimmer. Nicht nur die Miete, auch die Renovierung, Beleuchtung und Reinigung des Arbeitszimmers können von der Steuer abgezogen werden. Und auch ein Umzug bei Wechsel des Arbeitgebers zählt zu den Werbungskosten.

SHOPPEN GEHEN

Leidet der Drucker unter Altersschwäche? Gehen die Vorräte an Notizzetteln, Büroklammern und Papier zur Neige? In beiden Fällen lohnt sich für Freiberufler eine zügige Neubestellung noch in diesem Jahr, um die Steuerlast zu mindern. Denn derlei Arbeitsmittel lassen sich komplett als Betriebsausgaben anrechnen. Ein großer Vorratskauf für das kommende Jahr kann damit helfen, noch in diesem Jahr Geld zu sparen. Und auch die Büromiete für Januar kann man schon im Dezember überweisen und in die Ausgaben für 2010 einrechnen. Allerdings gibt es eine kleine Falle: Wirtschaftsgüter, die 150 Euro und mehr kosten, müssen über fünf Jahre hinweg abgeschrieben werden.

INVESTITIONSABZUGSBETRAG NUTZEN

Manchmal ist es gar nicht nötig, schon jetzt Geld für neue Betriebsmittel auszugeben – es reicht, dem Finanzamt mitzuteilen, dass derlei Ausgaben in der Zukunft geplant sind. Auf diese Weise will der Staat Betriebsinhabern und Freiberuflern helfen, auf teure Anschaffungen hinzusparen. Soll in bis zu drei Jahren ein neuer Dienstwagen, eine Büroeinrichtung oder ein Computer her, dann können 40 Prozent der geplanten Ausgaben bereits in diesem Jahr als sogenannter Investitionsabzugsbetrag von der Steuer abgezogen werden. Beim Kauf kann der Betrag dann aber nicht mehr als Betriebsausgabe angerechnet werden. Die Steuerlast verschiebt sich also nur in die Zukunft. Aber wer schon heute vorhersehen kann, dass die Einnahmen in den kommenden Jahren nicht mehr so hoch ausfallen werden wie in diesem Jahr, kann insgesamt sogar Steuern sparen: Denn der Investitionsabzugsbetrag senkt heute die Nettoeinnahmen und drückt damit den Steuersatz. Doch Vorsicht: Platzt die geplante Anschaffung etwa des neuen Dienstwagens, dann fordert das Finanzamt die gesparten Steuern zurück – plus sechs Prozent Zinsen pro Jahr.

RECHNUNGEN SPÄTER STELLEN

Selbstständige, die in diesem Jahr bereits gut verdient haben, sollten darüber nachdenken, ihren Kunden die erbrachten Leistungen erst am 1. Januar nächsten Jahres in Rechnung zu stellen. Damit gehen die Einnahmen automatisch in die Einnahme-Überschuss-Rechnung für 2011 ein – und müssen auch erst im nächsten Jahr versteuert werden.

SPENDEN

Wer jetzt spendet, kann die Spende noch in diesem Jahr von der Steuer abziehen. Bis zu 20 Prozent der Einkünfte kann ein Steuerzahler auf diese Weise am Fiskus vorbeitragen. Einzige Bedingung: Der Zahlungsempfänger muss als gemeinnützig anerkannt sein. Außerdem verlangt das Finanzamt einen Zahlungsnachweis. Bei Kleinspenden reicht ein Überweisungsbeleg, bei mehr als 200 Euro ist eine Spendenquittung des Empfängers nötig.

ZUM ARZT GEHEN

Sogar die Gesundheit zu pflegen kann helfen, Steuern zu sparen. Denn Kosten für ärztliche Behandlungen, Massagen, Implantate oder eine neue Brille, die von der Kasse nicht erstattet werden, lassen sich als sogenannte außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen. Voraussetzung ist, dass der im Gesamtjahr aufgelaufene Betrag für die zumutbare Eigenbelastung eine bestimmte Grenze übersteigt. Diese bemisst sich an der Höhe des Einkommens, am Familienstand und der Zahl der Kinder. Vielleicht kann ja manchem der Blick auf die Steuer helfen, die Angst vor dem Zahnarzt noch vor Jahresfrist zu überwinden.

Andreas Menn

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false