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Ein Zollbeamter kontrolliert am Mittwoch (26.02.2003) in Rielasingen (Landkreis) Konstanz am dortigen Zollamt einen Autofahrer. Das größte Hauptzollamt an der deutsch-schweizerischen Grenze in Singen hat 2002 bei Reisenden Bargeld und Unterlagen über Schwarzgeldbeträge in Höhe von einer Milliarde Euro registriert. In diesem Jahr rechnet man nach der von der Bundesregierung angekündigten Steueramnestie mit einem Rückgang des Geldschmuggels. Fotograf: Patrick Seeger dpa/lsw ( zu THEMA DES TAGES)

© picture-alliance / dpa/dpaweb

Geldwäsche: Ab 10 000 Euro wird’s brenzlig

Nur noch bis 5000 Euro bar bezahlen? Darüber spricht die Politik. Heute gibt es keine derartigen Grenzen, aber Kontrollen.

Wer große Mengen Bargeld bei der Bank einzahlen will, muss sich ausweisen. Ab 15 000 Euro will das Institut einen Personalausweis, einen Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument sehen. Ist man als Kunde bekannt, notiert der Bankmitarbeiter nur den Namen. Eine automatische Weitergabe der Daten an die Finanzämter erfolgt nicht, heißt es beim Bankenverband. Sollte jedoch der Verdacht der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung bestehen und wird gegen den Einzahler ermittelt, geben die Kreditinstitute die Daten an Steuerfahnder oder andere Ermittlungsbehörden heraus.

Wer geringere Summen einzahlt, also statt einmal 15 000 Euro drei Mal 5000 Euro, muss in aller Regel keine Kontrollen befürchten – es sei denn, die Bankmitarbeiter schöpfen Verdacht und vermuten eine Umgehung des Geldwäschegesetzes.

Die Phantasie ist groß: Bargeld in Kekspackungen versteckt oder in ausgehöhlten Kokosnüssen, in der Unterwäsche, in Babywindeln oder einfach ins Portemonnaie gesteckt: Der Zoll hat schon einiges erlebt. Er ist zuständig, wenn es darum geht, Bargeldschmuggler an den Grenzen zu erwischen.

Bußgeld von bis zu einer Million Euro

Wer aus Drittländern – etwa der Schweiz – nach Deutschland einreist und 10 000 Euro und mehr dabei hat, muss sich beim Zoll melden, und zwar unaufgefordert. Wer darauf hofft, nicht erwischt zu werden, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann.

Weniger streng sind die Regeln, wenn man aus einem EU-Land nach Deutschland kommt, etwa aus Luxemburg oder Österreich. Wer 10 000 Euro oder mehr bei sich trägt, darf ganz legal darauf hoffen, vom Zoll nicht erwischt zu werden. Eine Geldbuße fällt erst dann an, wenn der Zoll nach Geld fragt und man lügt. Dann drohen aber auch hier Bußgelder von bis zu einer Million Euro. In allen Fällen gilt: Glauben die Zöllner, dass eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerordnungswidrigkeit vorliegen könnte, geben sie die Daten an die Landesfinanzbehörden weiter.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums hat der Zoll bei Menschen, die aus Drittstaaten eingereist sind, 2014 rund 3000 Barmittelkontrollen vorgenommen – „gemischte Kontrollen“, bei denen nicht nur nach Barmitteln, sondern auch nach Warenschmuggel gesucht wird, sind außen vor. Die Kontrolleure wurden in den meisten Fällen fündig. Sie stellten über 2600 Verstöße gegen Anmeldepflichten fest. Daten für das vergangene Jahr liegen erst im April vor.

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