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GEMA: Lieder sind nach 70 Jahren frei

In Deutschland wacht die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Gema über die Rechte von rund 60 000 Urhebern. Sie arbeitet international auf Basis der „Revidierten Berner Übereinkunft“ mit anderen Verwertungsgesellschaften zusammen.

In Deutschland wacht die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Gema über die Rechte von rund 60 000 Urhebern. Sie arbeitet international auf Basis der „Revidierten Berner Übereinkunft“ mit anderen Verwertungsgesellschaften zusammen. Spielt ein deutscher Künstler, ein Radiosender oder eine Eckkneipe „Last Christmas“, dann kassiert die Gema Gebühren, die dann an den Rechteinhaber George Michael weitergereicht werden. 70 Jahre nach dem Ableben der Urheber werden musikalische Werke in Europa und den USA

„gemeinfrei“, sind also mit keinem Urheberrecht mehr belegt. Jeder darf sie abspielen, aufnehmen, aufführen oder umdichten – ohne dafür eine Gebühr zahlen zu müssen. men

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