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Gema-Streit beigelegt: Neue Tarife für Musikveranstalter

Wer muss für Musik wann wie viel zahlen? Nach langem Tauziehen gibt es eine Lösung. Gema und Musikveranstalter haben sich auf neue Tarife geeinigt.

Der Gema-Streit um die Vergütung von Musik bei Festen, in Diskos und Kneipen ist beigelegt. Nach monatelangen Verhandlungen einigte sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit dem Rechteverwerter Gema auf neue Tarife. Vom 1. Januar 2014 an gilt: Je größer die Fläche und je höher die Eintrittsgelder, umso höher sind die Gebühren für das Abspielen von Musik und für Live-Auftritte. Dafür gibt es in Zukunft vier Tarife. Wie beide Seiten am Mittwoch weiter mitteilten, wurde der entsprechende Vertrag bereits unterschrieben.

Gegen die ursprünglich von der Gema beabsichtigte Reform waren die Veranstalter Sturm gelaufen. Sie sahen Mehrbelastungen von bis zu 1000 Prozent auf sich zukommen. Viele warnten vor einer Schließung von Clubs und einem Kulturverlust. Die Schiedsstelle am Deutschen Patent- und Markenamt hatte den Gema-Vorschlag abgelehnt und auf abgefederte Tarifstufen bestanden.

Ob Diskobesucher künftig nach der Einigung mehr zahlen müssen, ist offen. Im Wesentlichen dürfte sich nach Verbandsangaben für sie aber kaum etwas ändern. „Da wir sehr vertretbare Erhöhungen, teilweise sogar Entlastungen erreicht haben, gehe ich nicht davon aus, dass der Gast davon betroffen sein wird“, sagte der Geschäftsführer der Bundesvereinigung, Stephan Büttner.

Die neuen Vereinbarungen führen in der Regel zu moderaten Erhöhungen, die zudem in einer Einführungsphase über mehrere Jahre abgefedert würden, wie es hieß. In vielen Fällen gebe es sogar deutliche Entlastungen, erläuterte die Bundesvereinigung. Das gelte auch für Clubs und Diskotheken, die in der Regel zwei Tage pro Woche geöffnet haben. Sie sollten nach dem ursprünglichen Modell sehr viel stärker belastet werden. Konzerte sind nicht betroffen. Für sie gilt seit 2010 ein eigenständiger Tarif.

„Nach vielen Monaten voller Ungewissheit und Existenzängsten besteht nun endlich Rechts- und Planungssicherheit für tausende Musiknutzer“, sagte Ernst Fischer, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). „Clubs und Diskotheken standen vor existenzgefährdenden Erhöhungen. Von einer Existenzgefährdung kann jetzt keine Rede mehr sein. Deshalb ist die jetzige Einigung umso erfreulicher“, sagte Büttner.

Die Zahlungen an die Gema richten sich im Wesentlichen linear nach der Größe der Veranstaltungsfläche, der Zahl der Öffnungstage und dem Eintrittsgeld. Die Dauer der einzelnen Veranstaltung wird entgegen einem früheren Entwurf nicht mehr einbezogen. Entlastet werden nach Angaben der Dehoga Einzelveranstaltungen wie etwa der „Tanz in den Mai“ oder eine Silvesterparty, für die zwischen 3 und 10 Euro Eintritt verlangt werden. Für rund ein Viertel solcher Veranstaltungen, etwa 125 000 Feiern, gelten ab 2014 niedrigere Sätze. Teurer wird es für Galapartys. Sie müssen innerhalb von fünf Jahren rund 64 Prozent mehr für Musikrechte zahlen.

Die überwiegende Zahl von Clubs und Diskos, die in der Regel zweimal in der Woche öffnen, müssen langfristig mit Steigerungen zwischen 29 und 64 Prozent rechnen. Zunächst fällt die Erhöhung für sie aber weit geringer aus.
Die Gema vertritt mehr 65 000 Musikautoren, die Bundesvereinigung der Musikveranstalter ist nach eigenen Angaben mit rund 150 000 Mitgliedern der größte Musiknutzerverband in Deutschland. (dpa)

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