zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Gemeinden dürfen nicht rein gewinnorientiert wirtschaften

DÜSSELDORF (mab/HB).Ein rein gewinnorientiertes wirtschaftliches Engagement von Gemeinden ist nicht zulässig.

DÜSSELDORF (mab/HB).Ein rein gewinnorientiertes wirtschaftliches Engagement von Gemeinden ist nicht zulässig.Zu diesem Schluß kommt ein Rechtsgutachten des Münchener Verfassungsrechtlers Peter Badura, das am Montag in Düsseldorf veröffentlicht wurde.Das Gutachten hatten der Nordrhein-Westfälische Handwerkstag, der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima NRW und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks in Auftrag gegeben.

"Die Gemeinde als umfassendes örtliches Dienstleistungsunternehmen widerspricht dem Verfassungsrecht und der gesetzlichen Ordnung des Gemeinwirtschafts-rechts", so Badura.Kommunen können sich nach Ansicht des Verfassungsrechtlers nicht allein deshalb wirtschaftlich betätigen, weil sie sich einen Vorteil für ihre Verwaltungstätigkeit versprechen oder darin ein nützliches Angebot für ihre Einwohner sehen.Entscheidend sei, ob mit dem Engagement ein besonderer öffentlicher Zweck im Gemeindeinteresse verfolgt werde, erklärte Badura.

"Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen breitet sich in Nordhrein-Westfalen wie ein Flächenbrand aus", kritisierte Hansheinz Hauser, Vorsitzender des Nordrhein-Westfälischen Handwerkstages."Vom Gartenbau bis zur Telekommunikation, vom Gebäudemanagement bis zum Schrotthandel - nichts ist derzeit vor dem kommunalen Zugriff sicher." Deswegen seien im Handwerk viele tausend Arbeitsplätze in Gefahr."Mittelständische Unternehmen geraten unter einen Druck, dem sie nicht gewachsen sind", sagte Hauser.

Mit dem Ergebnis des Gutachtens sieht der Handwerkstag seine Kritik an kommunalen Unternehmen bestätigt."Wir haben uns stets gegen rein gewinnorientierte Aktivitäten der Kommunen zur Wehr gesetzt", so Hauser.Der Städtetag als Vertretung der Kommunen sei allerdings noch immer nicht von seiner Auffassung abgerückt, daß auch das Erzielen von Gewinnen ein dringender öffentlicher Zweck sei, beklagte Hauser.Als Beispiel für kommunales Wirtschaftsengagement zu Lasten der Handwerksbetriebe nannte Hauser die Reinigungsgesellschaft Essen (RGE).Im gesamten Stadtgebiet soll das kommunale Unternehmen städtische Gebäude säubern."Rund 40 Prozent der Reinigungsfläche waren bisher an private Reinigungsunternehmen vergeben", ärgerte sich Hauser.Offen sei allerdings noch, ob die Reinigungsgesellschaft Essen in Zukunft auch für private Auftraggeber tätig werde.

Juristische Schritte gegen die Kommunen wolle man nicht einleiten."Wir sind keine Prozeßhansel", sagte Hauser."Aber wir erwarten, daß die Landesstellen nun tun, was ihre Pflicht ist." Unklar bleibt nach der Darstellung allerdings, wie die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen zu bewerten ist, die sich nur teilweise im (Aktien-)Besitz einer Kommune befinden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false